Niedersachsen klar Logo

18/6 Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses

Sitzung am 21.03.2019


Der Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) kam am 21. März 2019 in den Räumlichkeiten des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu seiner nunmehr sechsten Sitzung in der 18. Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags zusammen. Auf der Tagesordnung standen eine Vielzahl an Themen, die von den Unterausschüssen fachlich vorbereitet wurden.

Außerdem wurde der aktuelle Sachstand zu den Missbrauchsfällen in Lügde und Gifhorn erörtert.

Das Institut für Soziale Arbeit e.V. (ISA) hat zudem die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Konzepts für die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen auf Landesebene vorgestellt. Die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die Kinder- und Jugendhilfe ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.


Unterausschuss 1: Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe

Auf dem Expertenhearing des Landesjugendhilfeausschusses im August 2018 wurde identifiziert, dass die Anerkennung von Akkreditierungen für die staatlichen Berufsfachschulen und Fachschulen für Erzieherberufe über die Bundesagentur für Arbeit nicht automatisiert erfolgt. Der Unterausschuss 1 wurde in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 23.10.2018 beauftragt, einen Brief an den Wirtschaftsminister Althusmann zur Akkreditierung von Berufsfachschulen zu formulieren. Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss beschloss auf seiner Sitzung, ein Schreiben über die Anerkennung von Akkreditierungen für die staatlichen Berufsfachschulen und Fachschulen für sozialpädagogische Berufe durch die Bundesagentur für Arbeit an das Kultusministerium zu senden und um Weiterleitung des Briefes an den Wirtschaftsminister Althusmann zu bitten.


Unterausschuss 2: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der Unterausschuss hat sich mit der Unterstützung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt/ Schutzkonzepte befasst. Hier wurden umfangreiche Vorhaben beschlossen, die nun von der Verwaltung des Landesjugendamtes umgesetzt werden oder mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erörtert werden sollen. Weitere Informationen

Weiterhin wurde eine Stellungnahme zur Finanzierung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren beschlossen, welche im Rahmen der Arbeitsgruppe „Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren ab 2022“ an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gesendet wird.


Unterausschuss 3: Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder

Neben dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten müssen, aus Sicht des Landesjugendhilfeausschusses, dringend Maßnahmen vorgenommen werden, die den Verbleib der Fachkräfte in der Praxis fördern. Die „Kita als Ausbildungsort“ hat aufgrund der Fachkräftesituation an Bedarf und Bedeutung gewonnen. Hier wurden jedoch zusätzliche Ressourcen bisher nicht bereitgestellt. Es besteht seitens der Einrichtungen ein hoher Bedarf an Praxismentoring für die Ausbildung der Auszubildenden, für die Begleitung der Personen, die über einen Quereinstieg in die Kita kommen und für berufsbegleitende Ausbildungsformen. Praxismentoring steigert sowohl die Ausbildungsqualität als auch die Personalbindung. Der NLJHA spricht sich mit den „Empfehlungen des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses zum Thema „ Was brauchen Kitas als Ausbildungsort („Lernort Praxis “)?“ für verschiedene Maßnahmen aus.

Der Landesjugendhilfeausschuss spricht sich mit den „ Empfehlungen des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses zur Ausgestaltung von Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege “ für Maßnahmen zur Sicherstellung und Qualitätsentwicklung von Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege aus .Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen brauchen fachliche Unterstützung zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Fachberatung unterstützt die Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen, ihre pädagogischen Aufgaben und Ansprüche umzusetzen, sich Fachkenntnisse anzueignen und sich mit Fachthemen auseinanderzusetzen. Sie sind die Ansprech- und Austauschpartnerinnen und -partner sowie Organisatorinnen und Organisatoren für Vernetzung und kollegialen Austausch. Qualitätsentwicklung und -sicherung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege benötigt zeitliche und finanzielle Ressourcen. Fachberatung muss als integraler Bestandteil des gesamten Systems Kindertagesbetreuung verstanden und entsprechend ausgestattet werden. Bislang gilt die Fachberatung als verpflichtende Aufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, die aber nicht verbindlich geregelt ist. In der Praxis wird diese Aufgabe von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den freien Trägern übernommen und unterscheidet sich stark in Qualität, Umfang und Finanzierung.


Unterausschuss 4: Hilfen zur Erziehung

Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss hat das Sozialministerium aufgefordert, einen Erlass für eine verbindliche Sonderregelung für die Beschäftigung von Dual Studierenden zu erstellen. Diese Sonderregelung soll nach der Erlasserteilung in die Nds. Hinweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis eingearbeitet werden. Auf diesem Wege kann für alle Beteiligten – die Studierenden, die Ausbildungsstätten, die Leistungsanbieter, die örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie das Landesjugendamt – die notwendige Handlungssicherheit erreicht und eine einheitliche Handhabung in Niedersachsen gewährleistet werden. Vor der Implementierung in die Praxis sind weitere Absprachen und Vereinbarungen mit den öffentlichen und freien Trägern notwendig.

Der Landesjugendhilfeausschuss befürwortet eine verbindliche Sonderregelung für die Beschäftigung von Dual Studierenden als Ergänzung der Niedersächsischen Hinweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis. Das Sozialministerium wird hierzu aufgefordert, einen Erlass in dieser Thematik zu erstellen. Auf diesem Wege kann für alle Beteiligten – die Studierenden, die Ausbildungsstätten, die Leistungsanbieter, die örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie das Landesjugendamt – die notwendige Handlungssicherheit erreicht und eine einheitliche Handhabung in Niedersachsen gewährleistet werden. Ein solches Vorgehen berücksichtigt auch die Sicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen – wofür der Einsatz einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung ist. Weitere Absprachen und Vereinbarungen werden mit den öffentlichen und freien Trägern folgen.

Von den Pflegeeltern wird bei der Aufnahme eines Kindes auf der Rechtsgrundlage gemäß § 33 SGB VIII in der Regel die Aussetzung der Berufstätigkeit von etwa einem Jahr erwartet. Darüber hinaus wird die Weiterführung des Berufs, gerade auch durch die von Beginn an notwendigen Arztbesuche oder Förderangebote für das Kind, deutlich erschwert. Während Pflegeeltern Anspruch auf Elternzeit haben, verfügen sie jedoch über keinen Rechtsanspruch auf eine einkommensersetzende Leistung des Elterngeldes. In der Praxis gibt es unterschiedliche Rückmeldungen, inwieweit Probleme bei der Akquise von Pflegeeltern bestehen und durch die Gewährung von Elterngeld oder eine Elterngeld-ähnliche Zusatzleistung als Bestandteil der Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII mehr Pflegeeltern gewonnen werden könnten. Generell erscheint es jedoch nachvollziehbar, dass gerade den Zielgruppen von Paaren, Familien und Lebensgemeinschaften zwischen 30 und 45 Jahren der Wegfall eines Einkommens bei Aufnahme eines Pflegekindes finanzielle Probleme bereitet. Nach aktuellem Wissensstand gewähren deshalb auch mehrere Kommunen in Niedersachsen eine elterngeldähnliche Zusatzleistung nach § 39 SGB VIII. Aus Sicht des Landesjugendhilfeausschusses sollte eine einheitliche Lösung im Bundesrecht gefunden werden, weshalb die entsprechende Prüfung und Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit befürwortet wird.

Tagungsunterlagen 18/6

Alle Unterlagen zur Sitzung finden Sie hier:

  Einladung 18/6

  Beschlüsse 18/6

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln