Arbeit und Beschäftigung
Behinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter können im Rahmen der Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben.
Je nach Schwere der vorliegenden Behinderung kann eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen.
Außerdem gibt es für behinderte Menschen grundsätzlich die Möglichkeit der beruflichen Förderung durch Leistungen des Integrationsamtes.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in folgenden Artikeln:
Sofern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund der Schwere der vorliegenden Behinderung noch nicht oder nicht mehr in Betracht kommen, können im Rahmen der Eingliederungshilfe "Sonstige tagesstrukturierende Angebote" in Anspruch genommen werden.
Je nach Schwere der vorliegenden Behinderung kann eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen.
Außerdem gibt es für behinderte Menschen grundsätzlich die Möglichkeit der beruflichen Förderung durch Leistungen des Integrationsamtes.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in folgenden Artikeln:
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Werkstatt für behinderte Menschen
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Andere Leistungsanbieter
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Budget für Arbeit
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Integrationsamt
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Allgemeiner Arbeitsmarkt
Sofern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund der Schwere der vorliegenden Behinderung noch nicht oder nicht mehr in Betracht kommen, können im Rahmen der Eingliederungshilfe "Sonstige tagesstrukturierende Angebote" in Anspruch genommen werden.