Rechtsgrundlagen
Landesrecht
Die Entscheidungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen getroffen.
Bundesweit geltende Gesetze ermächtigen die Bundesländer, eigene Rechtsgrundlagen zu schaffen.
In Niedersachsen gelten insbesondere folgende Vorschriften:
Bundesweit geltende Gesetze ermächtigen die Bundesländer, eigene Rechtsgrundlagen zu schaffen.
In Niedersachsen gelten insbesondere folgende Vorschriften:
-
Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII)
-
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (DVO Nds. AG SGB XII)
-
Niedersächsische Ausführungsbestimmungen zum SGB XII (Nds. AB SGB XII)
Weitergehende Informationen zu den Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zum SGB XII erhalten Sie hier. -
Niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 80 des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SchVO-SGB XII)
© Lydia Albersmann - Fotolia.com