Außensprechtage Schwerbehindertenrecht in Niedersachsen
Das Landessozialamt führt im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bis auf Weiteres keine Außensprechtage in Schwerbehindertenangelegenheiten durch.
Diese Maßnahme gilt für alle Regionen in Niedersachsen.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, die wir auch zu Ihrem Schutz ergriffen haben.
Natürlich können Sie uns Ihre Anliegen auf telefonischen und schriftlichen Weg oder per Mail zuleiten.
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