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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig

Bildrechte: ©A. Hartung - stock.adobe.com


Schillstr. 1
38102 Braunschweig

Tel: 05 31/70 19-0 bzw.
Fax: 05 31/70 19-1 99


Für einen Mailkontakt nutzen Sie bitte das unten nachfolgende Formular.






Unsere Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag 9.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung



Telefonische Erreichbarkeit:

Montag 9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr


In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache einen individuellen Telefontermin bis 15:30 Uhr zu vereinbaren.

Teilen Sie uns Ihre Wünsche gern telefonisch oder per Mail mit. Die Kontaktdaten finden Sie in unseren Kontaktinformationen.



Anreise

Mit der Straßenbahn

Tram 1 - Haltestelle: Hauptbahnhof

Tram 4 - Haltestelle: Marienstift / St. Leonhard (Stadthalle)

Tram 5 - Haltestelle: Willy-Brandt-Platz / St. Leonhard (Stadthalle)

Tram 10 - Haltestelle: Hauptbahnhof


Mit dem Bus

Linie 411
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle) / Willy-Brandt-Platz

Linie 419
- Haltestelle: Hauptbahnhof

Linie 422
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz / Hauptbahnhof

Linie 429
- Haltestelle: St, Leonhard (Stadthalle) / Willy-Brandt-Platz

Linie 430
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz

Linie 436
- Haltestelle: St. Leonhard (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz

Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes.

Zeitlich begrenzte Parkplätze (für 2 Stunden) sind an der Schillstraße vorhanden.

WIR sind für Sie da ...

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Braunschweig. Wir sind u.a. zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).


Außerdem erfolgt im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts nach SGB XIV die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege. Weiterhin werden Leistungen für Opfer von Gewalttaten, für ehemalige Zivildienstleistende mit einer gesundheitlichen Schädigung, für Personen mit einem Impfschaden und für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.


Für Anträge die Impfschäden betreffen, ist die Außenstelle Oldenburg zuständig für ganz Niedersachsen.

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Ihre Außenstelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Braunschweig -
Schillstr. 1
38102 Braunschweig
Tel: 05 31/70 19-0
Fax: 05 31/70 19-1 99

Außenstellenvertretung:
Frau Mallohn

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