Was wird im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert?
Ziele der Bundesstiftung Frühe Hilfen
Frühe Hilfen sind Angebote, die seit einigen Jahren von immer mehr Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Sie sind lokal und regional koordinierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes.
- Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern
- Unterstützung u. Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern
- Beitrag zum gesunden Aufwachsen von Kindern
- Sicherung der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Teilhabe
- Frühzeitiger Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung
- Lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder
Förderebenen
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert:
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Auf- und Ausbau von Netzwerken
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Qualifizierung und der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich
- Ehrenamtsstrukturen im Bereich Früher Hilfen
- Zusätzliche Maßnahmen
Darüber hinaus sind erfolgreiche modellhafte Ansätze förderfähig, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen.
Für die Förderung gilt unter anderem folgende Einschränkung:
Förderfähig im Sinne der Verwaltungsvereinbarung sind ausschließliche Maßnahmen, die nicht schon am 1. Januar 2012 bestanden haben.
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