Zusätzliche Maßnahmen
Darüber hinaus sind erfolgreiche modellhafte Ansätze förderfähig, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen.
Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen nach bedarfsgerechtem Auf- und Ausbau von Netzwerken und dem Einsatz von Familienhebammen.
Für die Förderung gilt unter anderem folgende Einschränkung:
Förderfähig im Sinne der Verwaltungsvereinbarung sind
ausschließlich Maßnahmen, die nicht schon am 1. Januar 2012 bestanden haben.
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