Landesverteilstelle
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von ausländischen Kindern und Jugendlichen
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher führt der Gesetzgeber die bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zum 01. November 2015 ein. Durch die bundesgesetzliche Regelung soll allen ausländischen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen nach dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe gesichert werden. Im Fokus stehen die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Die unbegleiteten Minderjährigen sollen ihrem Wohl und ihren speziellen Bedarfslagen entsprechend untergebracht, versorgt und betreut werden. Unbegleitet ist ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher, das bzw. der sich ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigten in Deutschland aufhält (§ 42 Abs. 1 Nr.3 SGB VIII). Dies schließt Minderjährige ein, die nach der Einreise ohne Begleitung zurückgelassen wurden.
Angesichts der zunehmenden internationalen Krisenherde steigt mit der Zahl nach Deutschland einreisender Ausländerinnen und Ausländer auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet in das Bundesgebiet kommen. Nach bisheriger Rechtslage war das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die unbegleiteten Minderjährigen aufhalten, zu dessen Inobhutnahme verpflichtet. Dies führte zur Überforderung an einzelnen Einreisepunkten.
Die neue Regelung gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/ Ausländer (UMA) auf die Bundesländer auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels sowie die Einrichtung sog. Verteilstellen bei den Ländern. Diese regeln die Verteilung innerhalb der Länder. Die Landesverteilstelle in Niedersachsen ist beim Niedersächsischen Landesjugendamt angesiedelt.
Erläuterungen zur Landesverteilstelle
Weitere Informationen zum Ablauf der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen/ Ausländerinnen und Ausländern entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
Bitte beachten Sie, dass die FAQs ständig gepflegt und erweitert werden!
- FAQ-Platzhalter.pdf - Download (PDF)
- Ablauf_der_Verteilung_von_unbegleiteten_minderjhrigen_Flchtlingen.pdf - Download (PDF)
Kontakt
Sie können über das Kontaktformular Anfragen und Mitteilungen an die Landesverteilstelle richten:
Durch die Hinterlegung Ihrer Daten willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.
Ansprechpartner
Bei dringenden Anliegen können Sie sich auch direkt an folgenden Ansprechpartner wenden:
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Tel: 0511-89701-302
landesverteilstelle@ls.niedersachsen.de
Hier finden Sie Informationsmaterial zur Landesverteilstelle, Materialien für aufnehmende und abgebende Jugendämter sowie weitergehende Informationen zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/ Ausländer:
Merkblatt_Verfahren_UMA-Verteilung.pdf
(PDF)
Merkblatt_Verfahren_UMA-Verteilung_Entwurf.pdf
(PDF)
Meldebogen_Landesverteilstelle_20_11_15.docx
(DOCX)
Über folgenden Link können Sie Informationen für betroffene Kinder und Jugendliche in verschiedenen Sprachen herunterladen:
Hier erhalten Sie Materialien für die Arbeit mit ausländischen Kindern und Jugendlichen: