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Kinderrechte

Kin­der­rech­te und Um­welt: Ge­ne­ral Com­ment Num­mer 26:

Die seit 1989 geltende UN-Kinderrechtskonvention, in der die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben ist, gilt In der Bundesrepublik Deutschland seit 1992. Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel. Aus diesen ergeben sich 42 einzelne Rechte für Kinder. Die verbleibenden 13 Artikel definieren, welche Maßnahmen die Staaten zur Umsetzung der einzelnen Rechte ergreifen müssen.

Was ist ein General Comment?

Ein General Comment ist eine Allgemeine Bemerkung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zu einzelnen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) dazu.

Näheres können Sie diesen Seiten entnehmen: Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.


Der Ge­ne­ral Com­ment Num­mer 26: Kin­der­rech­te und Um­welt – Klimakrise gleich Kinderrechtekrise?

Durch den Klimawandel sind die Rechte von Kindern in Gefahr. Der General Comment Nummer 26 beschäftigt sich vor allem mit den Kinderrechten, die vom Klimawandel betroffen sind. In der UN-Kinderrechtskonvention gibt es keinen eigenen Artikel, der das Kinderrecht auf eine saubere und gesunde Umwelt thematisiert. Aber es setzt sich aus mehreren Rechten zusammen, die alle in der UN-Kinderrechtskonvention vorhanden sind:

https://www.kindersache.de

Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe „Die Klimakrise als Kinderrechtekrise. Der General Comment No. 26 und was nun passieren muss“ finden Sie hier:

Positionspapier


Mädchen mit Zopf hockt auf dem Boden und malt mit einem Stift eine Weltkugel, drum herum sind viele Kinder aus buntem Papier aufgeklebt Bildrechte: Fotograf: Jochen Günther, Copyright: Frankfurter Kinderbüro.

Neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention: kinderrechtekommentare.de - Ein Meilenstein für die Kinderrechte:

www.kinderrechtekommentare.de ab sofort online

Die neue Website kinderrechtekommentare.de ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von der Bundesarbeits-gemeinschaft Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie bündelt alle bisher ins Deutsche übersetzten Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.

Diese Erläuterungen des Ausschusses zur Kinderrechtskonvention bilden eine wichtige Grundlage für alle, die mit dieser Thematik arbeiten.

Von den Kooperationspartnerinnen werden nach und nach alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, übersetzt und hinzugefügt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und ihre Zusatzprotokolle unterzeichnet und sich damit zur Einhaltung der Kinderrechte verpflichtet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands beobachtet und bewertet die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland und hat hierfür 2015 die Monitoring-Stelle UN-KRK eingerichtet.




Logo Deutsches Kinderhilfswerk Bildrechte: DKHW

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – 50 Jahre Deutsches Kinderhilfswerk:

Zeit für ein kindgerechtes Deutschland



ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES

UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut

  • Texte in amtlicher Übersetzung vom 20. November 1989
  • am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121) am 6. März 1992
  • Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen
  • am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 - BGBl. II S. 990)

Die Kinderrechtskonvention ist ein Kinderrechte-Regelwerk für alle Kinder weltweit – ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe oder Religion sie haben und ob sie Mädchen oder Junge sind.

Alle Kinder brauchen besonderen Schutz und Fürsorge, um sich gesund zu entwickeln und voll zu entfalten.

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland fordert das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen auf, die Kinderrechte in diesem Jahr stärker in den Fokus zu nehmen. Näheres entnehmen Sie diesem Link: https://www.dkhw.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/30-jahre-un-kinderrechtskonvention-in-deutschland-50-jahre-deutsches-kinderhilfswerk-zeit-fuer-ein/




Übersicht über Kinderkommissionen/ Kinderbeauftragte in Deutschland:

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Hierbei stehen im Zentrum der Konvention die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Recht)Subjekte und damit als Trägerinnen von Menschenrechten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist damit betraut worden, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland kritisch zu begleiten. Hierzu wurde eine unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention im Deutschen Instituts für Menschenrechte eingerichtet, die die Prozesse der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern begleitet und die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland kritisch bewertet.

Näheres finden Sie unter:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-kinderrechtskonvention


Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Strukturen hinsichtlich ihrer Aufgabenschwerpunkte und deren Umsetzung, hier einen Überblick über den derzeitigen Stand der Kinderkommissionen/Kinderbeauftragten/Kinderrechtsbeauftragen in Deutschland:

Bayern: Kinderkommission: https://www.bayern.landtag.de/parlament/gremien/kinderkommission/

Bundestag: Kinderkommission: https://www.bundestag.de/kiko

Brandenburg: Kinder- und Jugendbeauftragte: https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.724173.de

Hessen: Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte: https://soziales.hessen.de/Ueber-Uns/Beauftragte-fuer-Kinder-und-Jugendrechte

Niedersachsen: Kinder- und Jugendkommission

Nordrhein-Westfalen: Kinderkommission Landtag Nordrhein-Westfalen:

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/ausschusse-und-gremien-1/fachausschusse/a0401-kommission-zur-wahrnehmung.html

Sachsen: Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates Sachsen: https://www.susann-ruethrich.de/

Sachsen-Anhalt: Kinder- und Jugendbeauftragter Sachsen-Anhalt:

https://kinder-und-jugendbeauftragter.sachsen-anhalt.de/


UMSETZUNG VON KINDERRECHTEN IN DEN BUNDESLÄNDERN
24 Buntstift liegen nebeneinander in unterschiedlicher Höhe Bildrechte: privat

Kinderrechte-Index:

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat am 4. Dezember 2019 den ersten "Kinderrechte-Index" für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Dafür wurden Kinderrechte-Indikatoren entwickelt und mit Daten untersetzt. Der Index ist ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Näheres finden Sie unter:

https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-index/


Das Niedersächsische Projekt StimmRecht! vom DKSB: https://www.stimmrecht-niedersachsen.de/projekt/wir-ueber-uns

„StimmRecht! steht dafür, dass Kinder- und Jugendpolitik nicht nur im Sinne einer anwaltschaftlichen Lobbyfunktion von Erwachsenen „für Kinder und Jugendliche“ praktiziert wird, sondern mit und - besonders wichtig! - von ihnen selbst.

Immerhin: Das Recht auf Beteiligung ist im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§ 36), verankert. Allerdings entscheiden die Kommunen selbst, auf welche Weise es umgesetzt wird.

Zunächst haben wir recherchiert, wo es in Niedersachsen Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen gibt - immerhin: in 42 Kommunen! Die Rahmenbedingungen sind jeweils individuell zugeschnitten und somit ganz unterschiedlich.“ © 2021 DKSB Projekt StimmRecht!

Näheres unter: https://www.stimmrecht-niedersachsen.de/projekt/


Kinderrechte Kompass zur Bundestagswahl, im Hindergund verschiedene bunte gemalte Leute mit Transparenten Bildrechte: Netzwerk Kinderrechte

Kinderrechte-Kompass zur Bundestagswahl

Zur Bundestagswahl hat das Netzwerk Kinderrechte der National Coalition Deutschland den "Kinderrechte-Kompass" veröffentlicht.

Auf einer interaktiven Website zeigt ein Frage-und-Antwort-Tool, welche der derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien der eigenen Position in Bezug auf Kinderrechte am nächsten steht.

Näheres unter: https://netzwerk-kinderrechte.de/wahlkompass/
Für Kinderrechte im Bundestag, Bundestag gezeichnet, oben und neben dem Bundestag verschiedene Erwachsene mit Kindern gezeichnet Bildrechte: Netzwerk Kinderrechte

Als Bundestagskandidat*in #Kinderrechte­Champion werden und sich für Kinderrechte einsetzen!

Es wurde eine Kampagne von zehn Kinderrechtsorganisaionen gestartet, mit dem Ziel die Kinderrechte bei der Bundestagswahl im September 2021 auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken.

Diese soll auch über den Wahltag hinaus laufen.

Näheres unter: https://kinderrechtechampion.de/

Weltkindertag 2021 verschiedene Kinder stehen vor dem Reichstag in Berlin Bildrechte: dhkw

Weltkindertag 2021: Kinderrechte-Spezial des DKHW

Das Motto des diesjährigen Weltkindertages lautet: "Kinderrechte jetzt!"

Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen.

Titelseite des PIXI-Buches "Wir wollen es wissen" - Es sind verschiedene Kinder abgebildet Bildrechte: Carlsen-Verlag

Neue Broschüre „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch – Handlungsorientierungen für die Prävention und Intervention wendet sich an alle Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten.

Bei diesem Thema sind pädagogische Fachkräfte mit ihrer ganzen Sensibilität und Professionalität gefragt. Sie brauchen gute Antennen für die Notsignale von Kindern, die sich nicht trauen zu sprechen. Und sie benötigen eine verlässliche Orientierung, wie sie umsichtig und kompetent mit einem Verdacht oder einer Gewissheit umgehen können, wenn ein Missbrauch passiert ist.

Die Broschüre erklärt, bei welchen Anzeichen Erwachsene aufmerksam werden sollten, wie ein Gespräch mit einem betroffenen Kind verlaufen kann und welche Interventionsschritte anschließend sinnvoll sind.

Ein zweiter Schwerpunkt der Broschüre betrifft die Prävention. Mit Hinweisen für die pädagogische Arbeit zu Themen wie „Gefühle“, „Berührungen“, „Geheimnisse“ sowie weiterführenden Literatur- und Materialtipps bietet die Broschüre eine gute Basis für eine vertiefte Auseinandersetzung mit allen Facetten des Themas.

Zur Bestellung:
Zum Download: Wir wollen es wissen

Das neue Erklärvideo „Sexueller Missbrauch – Infos für Kids“ vermittelt in einfachen Bildern und kindgerechter Sprache, was sexueller Missbrauch ist.

Dabei werden Kinder bestärkt, ihren eigenen Gefühlen zu vertrauen, "Nein" zu sagen, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen überschreitet und ermutigt, sich Hilfe zu suchen, wenn ihnen so etwas passiert.

Die Kernaussagen des Films – "Kinder haben nie Schuld, wenn ein sexueller Missbrauch passiert" und "Kinder haben ein Recht auf Hilfe" werden mit konkreten Beispielen bebildert. Sie sollen dazu motivieren, sich an Vertrauenspersonen zu wenden, die in einer Notlage unterstützen können.

Der Trickfilm ist adressiert an Kinder im Grundschulalter und soll die Präventionsarbeit in Schule und Jugendhilfe unterstützen. Pädagogische Fachkräfte können das Video als Gesprächsanlass über sexuelle Grenzverletzungen und Missbrauch nutzen und dabei vermitteln, an wen Kinder sich in solchen Situationen wenden können.

Zum Download: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26.04.2021

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