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Informationen zum Kinderschutz

Titelseite Broschüre "Vertrauensschutz im Kinderschutz" - 2 Paar offene erwachsene Hände halten 1 Paar Kinderhände, in den Kinderhänden liegt ein Leoprello einer Familie (Vater, Mutter, Junge, Mädchen), ausgeschnitten aus weißem Papier Bildrechte: MS und LJA

Neuer Leitfaden zum Thema Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe

Broschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz - Ein Leitfaden für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung veröffentlicht. mehr

Kinderschutz

Kinderschutz ist ein Oberbegriff für alle Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein gesundes und geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen. Im engeren Verständnis ist es ein spezieller Begriff für die gesetzliche Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche.

Denn Kinder und Jugendliche sind vielfältigen Gefahren für ihre Entwicklung ausgesetzt. Dazu gehören körperliche und psychische Misshandlung, Ver­nach­läs­si­gung sowie sexualisierte Gewalt. Der Schutz vor diesen Gefahren ist eine zentrale Auf­gabe der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Grundlage für das staatliche Wächteramt findet sich im Grundgesetz (Artikel 6. Abs. 2 Satz 2). Das Bundeskinderschutzgesetz hingegen definiert Aufgaben und Verpflichtungen, die sich für die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe ergeben. Hieraus ergibt sich ein breites Spektrum zwischen Prävention und Intervention.

Kinderschutz ist somit eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb arbeiten Staat und Gesellschaft beständig an den Rahmenbedingungen, damit Kinder bestmöglich vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden. Dies ist eine dauerhafte Aufgabe für alle Institutionen, die mit Kindern und ihren Eltern in Berührung kommen.

Wie können Fachkräfte und Organisationen sensibel bleiben, dass mögliche Risiken und Gefährdungspotenziale für Kinder und Jugendliche frühzeitig erkannt und wahrgenommen werden? Und wie kann die Praxis kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt werden? Dafür benötigen Einrichtungen und Institutionen Verfahren des Risikomanagements und der Qualitätsentwicklung.


Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Niedersächsische Landesjugendamt wirkt in allen seinen Aktivitäten darauf hin, dass Kinder und Jugendliche frei von Gewalt und Missachtung aufwachsen können. Dazu gehört auch die aktive Mitarbeit in Gremien, wie zum Beispiel bei der Mitarbeit des Gesamtkonzepts der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen und in der Lügde-Kommission, die zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen beitragen.

Durch Fortbildung, Fachberatung, Fachveranstaltungen und die Bereitstellung praxisnaher Arbeitshilfen sowie fachlicher Empfehlungen unterstützt das Landesjugendamt die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl wirksam zu schützen.

Das NLJA unterstützt und qualifiziert Fachkräfte der Jugendhilfe und fördert Netzwerke zum Schutz von Mädchen und Jungen. Kinderschutz kann nur gelingen, wenn sie als gemeinsame Aufgabe aller gesellschaftlichen Handlungsfelder begriffen wird und die Akteure in abgestimmter Form zusammen arbeiten.


Ansprechpartner und Aufgabenbereiche:

  • Grundsatzangelegenheiten und Fachberatung Kinderschutz

  • Zuständigkeit für landesgeförderte Projekte wie Kinderschutz-Zentren, Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Kurse Fachkraft und Fachberatung im Kinderschutz, etc.


Ansprechpartnerin:

Frau Gottschalk, Telefon: 0511 89701 356.


Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit für Anfragen oder Mitteilungen:

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