Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stärken – Die UBSKM, gesetzliche Reformen und aktuelle Debatten
Donnerstag, den 21.01.2027
Von 8.30 - 10.30 Uhr (Teams – Meeting)
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wirksam zu verhindern und Betroffene besser zu versorgen, bleibt eine zentrale gesellschaftliche und politische Aufgabe. Der Vortrag gibt zunächst einen Einblick in die Arbeit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), des Betroffenenrats und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Anschließend werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen, insbesondere die Reformen durch das UBSKM-Gesetz und dessen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe, vorgestellt. Dabei werden unter anderem die Ausweitung der Schutzkonzepte-Pflicht sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung von Prävention, Intervention und Aufarbeitung beleuchtet. Abschließend wird die aktuelle fachliche Debatte um das Verhältnis von allgemeinem Gewaltschutz und spezifischen Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt diskutiert.
Referentin:
Svenja Marks arbeitet im Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Dort befasst sie sich insbesondere mit Fragen des Kinderschutzes, der Prävention sexualisierter Gewalt sowie der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten in Institutionen. In ihrer Arbeit begleitet sie aktuelle fachliche und gesetzgeberische Entwicklungen und setzt sich für die Stärkung von Prävention, Beteiligung und Betroffenenorientierung im Kinderschutz ein.
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