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10. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 06.06.2017

Sitzung des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses am 06.06.2017  

Der Landesjugendhilfeausschuss tagte am 6. Juni 2017 in der Handwerkskammer Hannover. Neben Dozenten aus der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim (HAWK) nahmen auch Studentinnen und Studenten der Hochschule als Gäste teil.

Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses resümierten über das Ergebnis eines erstmalig eingerichteten Ad-hoc-Ausschusses zur Erarbeitung einer Stellungnahme zur SGB VIII-Reform. Dieser hatte sich jüngst mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) des Bundes befasst, den Entwurf fachlich bewertet und zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht. Die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses, die dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die fachliche Beratung in den Fachausschüssen des Bundesrates zugeleitet worden ist, kann unter der Rubrik Stellungnahmen eingesehen werden. Anschließend berichtete Barbara Gentsch als Vertreterin des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den aktuellen Stand zur SGB VIII-Reform.

Den Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt nach wie vor das Fachgremium. Im Dezember wird darum ein Expertenhearing zum Thema durchgeführt werden, in dem alternative Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe beleuchtet und kontrovers diskutiert werden sollen.

Bildung und Ausbildung sind wichtige Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren hat sich der Landesjugendhilfeausschuss intensiv mit der Situation der jungen Geflüchteten und ihren Zugangsmöglichkeiten zu Sprache, Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt befasst. Er ist der Auffassung, dass alle Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen Chancen auf einen gleichen Bildungszugang haben müssen. Das Recht auf Schule muss für alle Kinder- und Jugendlichen gleichermaßen umgesetzt werden; von Anfang an, auch in Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Ausarbeitung mit den fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschuss zur Situation junger Geflüchteter wird in Kürze unter Empfehlungen auf der Internetseite des Landesjugendhilfeausschusses veröffentlicht.

Die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren - spätestens mit der Einführung des § 72a SGB VIII bei den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit - an Bedeutung zugenommen und die Sensibilisierung und Qualifizierung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Träger konnte ausgebaut werden. Diese Sensibilisierung führt dazu, dass die Mitarbeitenden – in der Regel handelt es sich dabei um Ehrenamtliche – häufiger Anzeichen dafür wahrnehmen, dass Teilnehmende Opfer sexualisierter Gewalt sein könnten oder sich Teilnehmende direkt an die Ehrenamtlichen als Vertrauenspersonen wenden. Für die Ehrenamtlichen beginnt dann oftmals eine schwierige Phase. Neben der Notwendigkeit, die Mitteilungen von Kindern und Jugendlichen bzw. die eigenen Vermutungen zu verarbeiten und damit selber umzugehen, gestaltet sich auch die Suche nach Unterstützungs- und Beratungsangeboten oftmals kompliziert. Nach Auffassung des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses muss eine anonyme und/oder vertrauliche Beratung von Ehrenamtlichen der Kinder- und Jugendarbeit ein landesweiter fachlicher Standard sein und der Zugang zu Beratungsstellen für Ehrenamtliche erleichtert werden. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt, Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Umsetzung von Schutzkonzepten im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt zu erfassen.

Weiterhin hat sich im Landesjugendhilfeausschuss die neue Leiterin der Landeszentrale für politische Bildung sowie die Agenda und Projekte der Landeszentrale vorgestellt.

Abschließend haben die Mitglieder das Verfahren "Social Impact Bonds" kontrovers diskutiert. Bei dem Verfahren von Social Impact Bonds (SIB) handelt es sich um ein wirkungsorientiertes Finanzierungsinstrument mit der Aussicht, das privat eingesetzte (Investment) Kapital und eine Rendite zurückzuerhalten. Nach Meinung des Ausschusses wird mit diesem Verfahren möglicherweise ein Paradigmenwechsel von der öffentlichen zur privaten Finanzierung von Jugendhilfeleistungen angestoßen. Da dies eine veränderte Ausrichtung und Haltung in der Kinder- und Jugendhilfe nach sich ziehen kann, hat der Landesjugendhilfeausschuss beschlossen, die Verwaltung des Landesjugendamtes mit der Prüfung der rechtlichen Aspekte von Social Impact Bonds zu beauftragen.


Die Tagungsunterlagen können der Informationsspalte auf der rechten Seite entnommen werden.


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