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Informationen zur AWMF*-Leitlinie Kindesmisshandlung, - Missbrauch, - Vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik

Ziel

Das Ziel der Leitlinie ist es, die Versorgungssituation von misshandelten, missbrauchten und vernachlässigten Kindern zu verbessern und die Zusammenarbeit der Partner im Kinderschutz zu optimieren. Es soll das Management der Schnittstellen beschrieben werden, die die Situationen im Leben eines Kindes von der Schwangerschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfassen.


Auftrag

Die Anmeldung der S3+Kinderschutzleitline - unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin - bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)* erfolgte im April 2015. Die AWMF erarbeitet Empfehlungen nach einem speziellen Regelwerk auf wissenschaftlicher Grundlage und berät über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten.

Die Kinderschutzleitlinie stellt die AWMF und das Leitlinienbüro an der Unikinderklinik in Bonn vor neue Herausforderungen. Die Beteiligung von 80 Fachgesellschaften und Organisationen ist im Vergleich zu anderen Leitlinien zehnmal so hoch und der notwendigen multiprofessionellen Zusammenarbeit und Komplexität des Kinderschutzes geschuldet. Ein absolutes Novum ist die Förderung der Leitlinie durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Begleitung weiterer Bundesministerien und Bundesbeauftragten. Das BMG nimmt keinen Einfluss auf Form und Inhalt der Leitlinie.


Wissenschaftliche Arbeit und Ergebnisse

Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens ist die systematische Literaturrecherche. Die Recherche benötigt eine spezielle Fragestellung. Dazu wurde das sogenannte PICO-Verfahren favorisiert. PICO ist ein häufig in der Evidenz-basierten Medizin verwendetes Hilfsschema und steht als Akronym für Patient - Intervention - Control/Vergleichsintervention - Outcome/Zielgröße.

Zu diesem Zweck füllten 229 Personen aus 43 verschiedenen Fachgesellschaften eine strukturierte Fallabfrage aus, sodass die Bereiche: Medizin, Jugendhilfe, Psychologie, Soziale Arbeit und Pädagogik abgebildet sind. Es wurden 476 reale Kinderschutzfälle von den Mitgliedern der mitarbeitenden Fachgesellschaften und Organisationen beschrieben. Auf dieser Basis konnten Fälle exemplarisch generiert werden. Die Fälle wurden nach dem Alter(Pränatal/Säugling/Kindergartenkind/Schulkind etc.) eingeteilt und die einzelnen Gruppierungen auf statistische Auffälligkeiten geprüft. So konnten PICO-Fragen formuliert und gewichtet werden.

Beispiel für eine Kohorte mit statistischen Auffälligkeiten: „Emotional vernachlässigtes Kind zwischen 6 und 10 Jahren mit drogenabhängigen Kindeseltern"

Beispiel für eine PICO-Frage: „Führt die Beteiligung des Kindes, auch innerhalb einer stationären Einrichtung, zur: Anzeige, Umgangsgestaltung, weiteren Verbleib, Beschwerdemanagement, Regeln für Nähe/Distanz, Kommunikation und Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung bzw. Kindesmissbrauch bei einem Kind 0 bis 18 Jahren mit Kindeswohlgefährdung eher zum Schutz vor Reviktimisierung und zur Verhinderung der Misshandlung und/oder des Missbrauchs als keine Beteiligung des Kindes?"

Basierend auf ausgewählten 32 Fragen erfolgte die systematische Literarturrecherche und die unabhängige Begutachtung von ca. 49.000 Artikel durch je zwei Mitarbeiter. Anhand dieser Datenlage werden Evidenztabellen und vorläufige Handlungsempfehlungen formuliert. Diese werden den Mandatsträgern der Fachgesellschaften und Organisationen zur Prüfung vorgelegt, diskutiert und überarbeitet. Am Ende dieser Diskussionen werden alle Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Konsensus-Sitzung durch die Mandatsträger verabschiedet. Eine Handlungsempfehlung gilt nur ab einer 3/4-Mehrheit als bestätigt. Die Empfehlungen haben drei Grade: KANN - SOLLTE - SOLL.

Ein Beispiel für eine vorläufige und noch nicht konsentierte Empfehlung zur Frage der Partizipation des Kindes im Kinderschutz-Verfahren lautet: „Das Kind soll beteiligt werden. Die Beteiligung hat keine bekannten negativen Effekte, sondern nur mögliche positive Effekte: therapeutisch (Selbstwertgefühl, Sinn für Kontrolle, Verbesserung der Beziehung zwischen dem Kind und dem Sozialarbeiter und den Eltern), die Effektivität einer Intervention steigernd, erlaubt eine individuellere Betreuung, erhöhte Sicherheit durch die frühe Erkennung einer Kindeswohlgefährdung."


PICO-Fragen und Schnittstellen-Management

Es wurden gezielt PICO-Fragen zum Thema Schnittstellen und Kooperationen formuliert. Basierend auf den Ergebnissen der systematischen Literaturrecherche, der darauffolgenden Diskussion und den Erfahrungen der Mandatsträger werden Handlungsempfehlungen entstehen.

Unter anderem beschäftigten sich die PICO-Fragen und Handlungsempfehlungen, inwieweit Kooperationsvereinbarungen, ein verpflichtender Informationsaustausch zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Pädagogik oder auch ein strukturiertes Vorgehen aller Fallbeteiligter, den Schutz des Kindes verbessern.


Ausblick

Die Fertigstellung der Kinderschutzleitlinie ist für das Ende des Jahres 2017 geplant. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit bis zum Jahr 2018 ist beim BMG angemeldet.

Es ist eine Ausfertigung für die Medizin, die Jugendhilfe und die Pädagogik geplant.


Links

www.kinderschutzleitlinie.de/de/leitlinie

http://www.awmf.org/die-awmf.html

http://www.nccmt.ca/resources/search/138


Autorin

Frauke Schwier

Fachärztin für Kinderchirurgie und

wissenschaftliche Mitarbeiterin des S3+Leitlinienbüro Kinderschutz

Tel 0228-287 33030

S3Leitlinie-Kinderschutz@uni-bonn.de

Kinderschutzleitlinie.de



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