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Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

Kommunen können ab sofort Zuwendungen nach RAT V zur Förderung von Investitions-vorhaben zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kinder-tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, mit denen ab dem 01.07.2016 begonnen wurde und die bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sind, bei der Landesschulbehörde - Regionalabteilung Hannover beantragen.

Ein neu geschaffener Platz in einer Kindertageseinrichtung wird mit einem Betrag in Höhe von 12.000 Euro gefördert, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 13.000 Euro entstanden sind.

Ein neu geschaffener Platz in Kindertagespflege wird mit einem Betrag in Höhe von 4.000 Euro gefördert, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 4.300 Euro entstanden sind.

Weitere Informationen zu RAT V (u.a. Richtlinientext, Antragsvordruck) finden Sie hier:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/ausbautb



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