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Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Die Stiftung "Familie in Not" bearbeitet in Niedersachsen Anträge von schwangeren Frauen auf Zuschüsse aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind"



WER kann WANN Hilfe beantragen?


  • Sie wohnen in Niedersachsen
  • Sie sind schwanger
  • Ihre Einkünfte unterschreiten festgelegte Brutto-Einkommensgrenzen
  • Sie verfügen nicht über Vermögen


Sofern Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen kommt eine Stiftungshilfe in Betracht.

Auf eine Stiftungshilfe gibt es keinen Rechtsanspruch.


Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.


Ansprechpartnerin zur Bundesstiftung "Mutter und Kind"


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Mutter und Kind

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