Rechtsgrundlage
Vertragsrecht
Die Entscheidungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden anhand verschiedener Grundlagen getroffen.
Neben gesetzlichen Regelungen des Bundesrechts und niedersächsischen Landesrechts bilden Verträge eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage.
Neben gesetzlichen Regelungen des Bundesrechts und niedersächsischen Landesrechts bilden Verträge eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage.
- Vereinbarung zur Fortführung der Inhalte und Regelungen der mit Wirkung ab 01.01.2002 abgeschlossenen Verträge (FFV LRV)
- Niedersächsischer Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG
- Niedersächsischer Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit
- Ergänzungsvertrag (III.Vertrag) zur Vereinbarung zur Fortführung der Inhalte und Regelungen des Niedersächsischen Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG und des Niedersächsischen Landesrahmenvertrags zur Vergleichbarkeit (FFV LRV)
- Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen
Hinweise zu den einrichtungsübergreifenden Leistungstypen in Niedersachsen erhalten Sie unter folgendem Artikel.
Die vertraglichen Grundlagen für die Leistungen in der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlung für Kinder können Sie hier herunterladen:
Weiterführende Hinweise für Menschen mit Hörstörungen und besonders starken Sprachauffälligkeiten erhalten Sie hier.
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