Kinder und Jugendliche - Vorschulalter
Kinder im Vorschulalter können Leistungen der Eingliederungshilfe von verschiedenen Rehabilitationsträger erhalten.
Dazu ist der individuelle Hilfebedarf festzustellen, damit die bestmögliche Förderung möglichst frühzeitig einsetzen kann.
Für Kinder mit seelischen Behinderungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen.
Für Kinder im Vorschulalter mit geistigen, körperlichen und / oder Mehrfachbehinderungen oder für Kinder, die von diesen Behinderungen bedroht sind, kommen je nach zeitlichem Förderungsbedarf Hilfen durch die örtlichen oder den überörtlichen Träger der Sozialhilfe in Frage.
Nähere Informationen erhalten Sie in folgenden Artikeln:
- Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen (Hören, Sehen sowie Sprache) - umfangreiche Informationen hierzu finden Sie unter Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
- Integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen
- Förderung von Kindern mit Behinderung (3. Geburtstag bis zur Einschulung) in Integrativen Gruppen von Regel-Kindergärten
-
Weitergehende Informationen zu Kindern mit Behinderung oder Kindern, die von Behinderung bedroht sind, erhalten Sie hier.