Niedersachsen klar Logo

Hilfe bei der Arbeit (Leichte Sprache)

Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (Leichte Sprache)



Als berufstätiger Schwer-Behinderter haben Sie besondere Rechte.


Berufstätig bedeutet:
Sie haben eine Arbeit.
Zu den Rechten gehört zum Beispiel:

Ihr Arbeit-Geber darf Sie nicht einfach so entlassen.
Das schwere Wort dafür ist: besonderer Kündigungs-Schutz.

Der besondere Kündigungs-Schutz beginnt 3 Wochen
nachdem Sie den Antrag auf Schwer-Behinderung gestellt haben.

Wenn Ihr Arbeit-Geber Sie entlassen möchte:
Ihr Arbeit-Geber muss zuerst das Integrations-Amt fragen.

Das Integrations-Amt muss ja sagen.
Das Integrations-Amt hilft berufstätigen Menschen mit Behinderungen.

Als Schwer-Behinderter bekommen Sie
besondere Hilfe für den Arbeits-Platz.

Zum Beispiel:
Sie bekommen eine technische Arbeits-Hilfe.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie brauchen einen großen Bild-Schirm.
Weil Sie schlecht sehen.
Oder Sie brauchen eine besondere Tastatur.
Weil Sie blind sind.
Das schwere Wort dafür ist:
Braille-Zeile.
Das spricht man so:
Brei-Zeile.

Das Integrations-Amt hilft Ihnen auch wenn:

Sie können nicht selber Auto fahren.
Oder Sie können nicht
mit dem öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist zum Beispiel:

  • Bus und Zug.

  • Straßen-Bahn.

  • U-Bahn.

Dann hilft das Integrations-Amt den Transport zu bezahlen.
Transport bedeutet:
Jemand fährt Sie zu Ihrer Arbeit.

Sie können auch Kraft-Fahrzeug-Hilfe bekommen.

Das bedeutet zum Beispiel:

Sie können nicht mit dem öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Aber Sie können selber Auto fahren.
Dafür brauchen Sie aber ein besonderes Auto.
Das schwere Wort dafür ist:
Behinderten-Gerechtes Auto.

Das Integrations-Amt hilft Ihnen dabei.

Als berufstätiger Schwer-Behinderter bekommen Sie
begleitende Hilfe im Arbeits-Leben.

Das bedeutet zum Beispiel:
Sie brauchen eine neue Wohnung.
Weil die Wohnung näher an Ihrem Arbeits-Platz ist.
Oder weil die Wohnung extra für Schwer-Behinderte ist.
Das Integrations-Amt hilft Ihnen die Wohnung zu bezahlen.

Vielleicht haben Sie auch schon eine Wohnung für Schwer-Behinderte.
Das Integrations-Amt hilft Ihnen die Wohnung zu bezahlen.

Das Integrations-Amt hilft Ihnen auch:
Wenn Sie sich beruflich selbst-ständig machen.
Das schwere Wort dafür ist: wirtschaftliche Selbständigkeit.
Das bedeutet:
Sie sind Ihr eigener Chef.
Sie sind alleine verantwortlich für Ihre Arbeit.
Sie entscheiden selber, wie Sie arbeiten.

Als Schwer-Behinderter haben Sie auch mehr Urlaub im Jahr.
Das sind meistens 5 Tage mehr.
Das gilt aber nicht für Gleich-Gestellte.
Gleich-Gestellte haben einen GdB von weniger als 50.
Gleich-Gestellte haben aber einen GdB von 30 und mehr.
GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Der Grad der Behinderung sagt:
So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.

Sie können einen Antrag auf Gleich-Stellung stellen wenn:

  • Sie brauchen besondere Hilfen beim Arbeiten.

  • Sie haben Angst Ihre Arbeit zu verlieren.
    Weil Sie eine Behinderung haben.

  • Sie können mit der Gleich-Stellung eine Arbeit bekommen.

Den Antrag auf Gleich-Stellung stellen Sie bei der Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit sagt Ihnen:

Sie sind schwer-behinderten Menschen gleich-gestellt.
Dann haben Sie die gleichen Rechte
wie schwer-behinderte Menschen.

Oder Sie sind schwer-behinderten Menschen nicht gleich-gestellt.

Dann haben Sie nicht die gleichen Rechte
wie schwer-behinderte Menschen.

Sie können Ihrem Arbeit-Geber erzählen:
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis beantragt.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber das aber nicht erzählen.

Bei der Agentur für Arbeit bekommen Sie Informationen.
Und beim Integrations-Amt.
Das Integrations-Amt ist
im Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.

Hier ist die Adresse vom Integrations-Amt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Integrationsamt -
Domhof 1
31134 Hildesheim


Zurück zur Liste der Nachteils-Ausgleiche in Leichter Sprache.


Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine
Nachteils-Ausgleiche einfordern.

Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
Hier kommen Sie zu den Infos in schwerer Sprache:
Rollstuhlfahrer, Hände halten, Gesellschaft, UN-BRK, UN-Behindertenrechtskonvention Bildrechte: (c) rodolphe trider - adobe.stock.com

Integrationsamt: Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Das Integrationsamt fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze. mehr
Bildrechte: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe
Einfaches Lesen

Hier finden Sie unsere Informationen in Leichter Sprache. Sie erkennen das immer an dem blauen Bild. Das ist das europäische Logo für einfaches Lesen.

Mit Klick auf die DGS Bild kommen Sie zum Video der BIH in Gebärdensprache.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln