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Kosten-los Bus und Bahn fahren (Leichte Sprache)

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Leichte Sprache)


Sie können mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange

umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Sie müssen aber im Fern-Verkehr bezahlen.

Vorderseite und Rückseite eines Schwerbehindertenausweises in grün und orange  
Vorderseite und Rückseite eines Schwerbehindertenausweises in grün und orange


Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist zum Beispiel:

  • Bus und Zug.

  • Straßen-Bahn.

  • U-Bahn.

Sie können mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange

umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren wenn:

  • Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht
    der Grad der Behinderung 50.

    Oder eine höhere Zahl.

  • Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht auch
    ein Buchstabe.

Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.


Mit einigen Merk-Zeichen können Sie umsonst

im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren:

  • Sie haben das Merk-Zeichen G.
    Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.

  • Oder Sie haben das Merk-Zeichen Gl.
    Sie können auch mehrere Merk-Zeichen haben.

Sie brauchen auch einen extra Zettel.

Der Zettel heißt: Beiblatt.

Auf dem Beiblatt klebt ein kleines Stück Papier.

Das kleine Stück Papier heißt: Wert-Marke.

Beiblatt mit Wertmarke   Bildrechte: Angela Tonn & Margarita Heiser
Beiblatt mit Wertmarke

Die Wert-Marke sagt:

Sie dürfen umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.


Für die Wert-Marke müssen Sie 91,- Euro zahlen.

Dann können Sie 1 Jahr umsonst

im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Oder Sie zahlen 46,- Euro.

Dann können Sie 6 Monate umsonst

im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.



Sie bekommen die Wert-Marke umsonst:

  • Sie haben das Merk-Zeichen Bl. Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.

  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Bürgergeld.

  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Sozial-Hilfe.

  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.

  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen einige Leistungen nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz.
    Die Leistungen stehen in den §§ 27a und 27d.
    Das Zeichen § steht für Paragraph. So spricht man das: pa ra graf.
    Das ist ein Abschnitt in einem Gesetz. Das Zeichen für mehrere Paragraphen ist: §§

  • Fragen Sie beim Versorgungs-Amt: Welche Leistungen sind das.

Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst

im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Oder Versorgungs-Berechtigte.

Oder Entschädigungs-Berechtigte.



Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen B steht:

Sie dürfen eine Person mitnehmen.

Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.

Weil Sie Hilfe brauchen.

Diese Person heißt: Begleit-Person.

Die Begleit-Person fährt umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr.

Die Begleit-Person fährt auch umsonst im Fern-Verkehr.


Informationen bekommen Sie bei den Außen-Stellen
vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Hinweis zum bisherigen Strecken-Verzeichnis:

Am 01.01.2012 gab es ein neues Gesetz.

Seit dem 01.01.2012 dürfen Sie in ganz Deutschland

mit den Zügen umsonst fahren.

Aber Sie dürfen nur mit Zügen im Nah-Verkehr umsonst fahren.

Das bedeutet zum Beispiel:

Sie dürfen mit der Regional-Bahn fahren.

Die Abkürzung ist: RB.

Und Sie dürfen mit dem Regional-Express fahren.

Die Abkürzung ist: RE.

Und Sie dürfen mit dem Interregio-Express fahren.

Die Abkürzung ist: IRE.

Und Sie dürfen mit dem Metronom fahren.

Die Abkürzung ist: ME.

Und Sie dürfen mit der Nord-West-Bahn fahren.

Die Abkürzung ist: NWB.

Aber Sie dürfen nur in der 2. Klasse fahren.

Der Schwer-Behinderten-Ausweis ist in Zügen im Nah-Verkehr

Ihr Fahr-Ausweis.


Sie dürfen aber nicht mit den Zügen im Fern-Verkehr umsonst fahren.

Züge im Fern-Verkehr sind zum Beispiel: der Inter-City-Express.

Die Abkürzung ist ICE.

Züge im Fern-Verkehr sind auch der Inter-City.

Die Abkürzung ist IC.

Züge im Fern-Verkehr sind auch der Euro-City.

Die Abkürzung ist EC.


Im Fern-Verkehr müssen Sie normal bezahlen.

Sie haben das Merk-Zeichen B:

Ihre Begleit-Person darf umsonst fahren.


Mehr Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Bahn.
Die Telefon-Nummer ist:
0 18 05 – 51 25 12

Sie bekommen auch Informationen
auf der Internet-Seite von der Deutschen Bahn.

Klicken Sie hier:

http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml?et_cid=940&et_lid=488382



Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.

Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser


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