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Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Leistungen des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle)


Das Integrationsamt

  • fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze.
  • gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber.
  • entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge.
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Integrationsamt: Beratung

Das Integrationsamt und seine Fachdienste beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen. mehr
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Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte und behinderten Menschen gleichgestellte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 168 ff SGB IX. mehr
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Integrationsfachdienst

bietet psychosoziale Betreuung für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sowie Hilfen für hörgeschädigte Menschen an. mehr
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Finanzielle Förderung

Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeber erbringen um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. mehr
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Ausgleichsabgabe

Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehr
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Schulungs- und Bildungsprogramm des Integrationsamtes

Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Schulungs- und Bildungsangebot mehr
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Zum Thema weitere Informationen durch die

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Informationen und Hinweise für Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft, im Beruf und in Einrichtungen

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