Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Leistungen des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle)
Das Integrationsamt
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fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze.
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gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber.
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entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge.
Integrationsamt: Beratung
Das Integrationsamt und seine Fachdienste beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen. mehrDer besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte und behinderten Menschen gleichgestellte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 168 ff SGB IX. mehrIntegrationsfachdienst
bietet psychosoziale Betreuung für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sowie Hilfen für hörgeschädigte Menschen an. mehrFinanzielle Förderung
Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeber erbringen um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. mehrAusgleichsabgabe
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehrSchulungs- und Bildungsprogramm des Integrationsamtes
Wir haben wieder ein gewohnt umfängliches Schulungsangebot für Sie zusammengestellt. mehrPostleitzahlensuche Niedersachsen
Nutzen Sie nachstehendes Kontaktformular um die Änderungen mitzuteilen. mehrZum Thema weitere Informationen durch die
Informationen und Hinweise für Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft, im Beruf und in Einrichtungen