Infektionsschützende Maßnahmen bei Aufgabenwahrnehmung des Landesamtes sowie Überblick der Leistungen im Kontext Coronavirus
zuletzt aktualisiert am 03.12.2020
Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist im Bereich des Landesamtes noch mit Einschränkungen insbesondere im direkten Kontakt zu rechnen.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Maßnahmen insbesondere im Bereich der persönlichen Beratungen:
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- eine persönliche Beratung kann in unseren Dienstgebäuden derzeit noch nicht durchgeführt werden. Wir informieren Sie hier sobald und unter welchen Bedingungen dies wieder möglich ist
- die Außensprechtage (für den Bereich des Schwerbehindertenrechts) in den Kommunen sind bis auf Weiteres ausgesetzt
- im Bereich der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen finden bis auf Weiteres keine Sprechtage (mit Untersuchungen) in den kommunalen Gesundheitsämter statt. Mehr Informationen wie die Fachberatung Ihnen auch während des Corona-Geschehen weiterhilft, finden Sie hier.
- im Bereich der Kinderwunschbehandlung kann eine persönliche Beratung ebenfalls nicht durchgeführt werden. Wie wir Ihnen dennoch weiterhelfen, finden Sie hier.
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Leistungen des Landesamtes im Kontext Coronavirus:
Im Einzelnen ergeben sich aus der og. Corona-Verordnung insbesondere die nachstehend dargestellten Regelungen, Gebote und Verbote im Bereich der Aufgabenerledigung- und wahrnehmung des Landesamtes (mit Klick gelangen Sie zum jeweiligen Themenbereich):
Themenkomplex:
Entschädigung bei Verdienstausfall nach §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Themenkomplex:
Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
Das Landessozialamt wird im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ab den 16.03. bis auf Weiteres keine Sprechtage Hören, Sprache und Sehen durchführen.
Diese Maßnahme gilt für alle Regionen in Niedersachsen.
Das Team der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen wird sich bemühen, möglichst viele Entscheidungen nach Aktenlage zu treffen.
Wenn Ihr Kind Leistungen in Sprachheilkindergärten, Kindergärten für Hörgeschädigte oder stationären Sprachheileinrichtungen erhalten soll, stellen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und / oder den Fachberater*innen bitte möglichst aktuelle Berichte von Logopäden, vom Sozialpädiatrischen Zentrum, behandelnden Ärzten und Kliniken oder anderen Behandlern zur Verfügung.
Die Fachberater*innen sind über die Kontaktformulare erreichbar
Kontaktformular FachberaterInnen
und vergeben gern im Einzelfall Telefontermine bzw. Termine für eine Skypesitzung.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr und wissen aber gleichzeitig, dass wir trotzdem durch Beschreiten neuer Wege in dieser außergewöhnlichen Zeit zu guten Ergebnissen und Entscheidungen im Sinne der betroffenen Kinder kommen werden.
Themenkomplex:
Kinderwunschbehandlung
In Anbetracht der Corona-Pandemie kann eine persönliche Beratung im Dienstgebäude zur Zeit nicht angeboten werden. Unter welchen Bedingungen und ab wann wieder persönliche Beratungen ermöglicht werden, wird hier informiert.
Der Pförtnerdienst wird das Betreten des Dienstgebäudes daher nur noch zulassen, wenn eine persönliche Beratung im Dienstgebäude zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig ist.
Telefonisch, postalisch oder per Mail werden wir Ihre Anliegen aber gern bearbeiten.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Anliegen zur Kinderwunschbehandlung können Sie uns weiterhin auf telefonischem und schriftlichen Weg oder per Mail zuleiten. Sofern Fragen bei der Bearbeitung Ihres Antrages auftreten, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Telefon: (05121) 304 - 0
Fax: (05121) 304 - 683
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
Montag - Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr;
Dienstag + Donnerstag von 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Auskunft erteilen :
Herr Schrader (05121) 304 – 200
Frau Bartels/Frau Baum (05121) 304 – 273
Frau Rische (05121) 304 – 347
Frau Köster (05121) 304 – 627
»»»Hier geht zu unserem Kontaktformular.