Die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung erreichen Sie unter 0511 120 6000 - Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr (außer an Feiertagen).
Coronavirus: Hinweis - Leistungen - Informationen
»»» Hier geht es zu der jeweils aktuellen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
Diese und weitere Informationen zum Corona-Geschehen finden Sie dort ebenfalls in Gebärdensprache wie auch in Leichter Sprache.Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist im Bereich des Landesamtes noch mit Einschränkungen insbesondere im direkten Kontakt zu rechnen.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Maßnahmen insbesondere im Bereich der persönlichen Beratungen: |
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Leistungen und Unterstützung des Landesamtes zum Corona-Virus:
COVID-19 Finanzhilfen zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie hat der Bund zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) kurzfristig Mittel für die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitgestellt. mehrCorona Teilhabe Fonds - Unterstützung von Inklusionsbetrieben, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen
Die Liquiditätsbeihilfe dient dem Ausgleich von entstandenen Schäden, sofern diese durch die Corona-Pandemie verursacht wurden und nicht durch andere staatliche Unterstützungsmaßnahmen ausgeglichen werden. mehrCorona-Soforthilfe - Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen
Zweck der Förderung ist es, das Absinken der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX bzw. bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX in Folge der Corona-Pandemie soweit als möglich zu kompensieren. mehrCorona-Sonderprogramm: Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung
Die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sollen für niedersächsische Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung und –erholung eingedämmt werden. mehrAufstockung der Corona-Prämie für die Beschäftigten in der Altenpflege
Mit dem Beschluss zum zweiten Nachtragshaushalt hat Niedersachsen den Weg frei gemacht für die Zahlung des Landespflegebonus. Hier geht es zu weiteren Informationen sowie zu den Hinweisen hinsichtlich der Auszahlung. mehrSozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Hier finden Sie Hinweise und Regelungen zur Leistungsvergütung und zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) mehrSprechtage Hören, Sprache und Sehen
Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
Das Landessozialamt kann im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bis auf Weiteres keine Sprechtage Hören, Sprache und Sehen durchführen. Diese Maßnahme gilt für alle Regionen in Niedersachsen.
Das Team der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen setzt seine Dienst- und Beratungsleistungen gleichwohl in digitaler Form fort.
Wenn Ihr Kind Leistungen in Sprachheilkindergärten, Kindergärten für Hörgeschädigte oder stationären Sprachheileinrichtungen erhalten soll, stellen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und / oder den Fachberater*innen bitte möglichst aktuelle Berichte von Logopäden, vom Sozialpädiatrischen Zentrum, behandelnden Ärzten und Kliniken oder anderen Behandlern zur Verfügung.
Die Fachberater*innen sind über dieses Kontaktformular erreichbar
Kontaktformular FachberaterInnen
und vergeben gern im Einzelfall Telefontermine bzw. Termine für eine Skypesitzung oder ein anderes digitales Format.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr und wissen aber gleichzeitig, dass wir trotzdem durch Beschreiten neuer Wege in dieser Zeit zu guten Ergebnissen und Entscheidungen im Sinne der betroffenen Kinder kommen werden.
Themenkomplex:
Kinderwunschbehandlung
In Anbetracht der Corona-Pandemie kann eine persönliche Beratung im Dienstgebäude zur Zeit nicht angeboten werden. Unter welchen Bedingungen und ab wann wieder persönliche Beratungen ermöglicht werden, wird hier informiert.
Der Pförtnerdienst wird das Betreten des Dienstgebäudes daher nur noch zulassen, wenn eine persönliche Beratung im Dienstgebäude zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig ist.
Telefonisch, postalisch oder per Mail werden wir Ihre Anliegen aber gern bearbeiten.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Anliegen zur Kinderwunschbehandlung können Sie uns weiterhin auf telefonischem und schriftlichen Weg oder per Mail zuleiten. Sofern Fragen bei der Bearbeitung Ihres Antrages auftreten, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Telefon: (05121) 304 - 0
Fax: (05121) 304 - 683
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
Montag - Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr;
Dienstag + Donnerstag von 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Auskunft erteilen :
Herr Schrader (05121) 304 – 200
Frau Bartels/Frau Baum (05121) 304 – 273
Frau Rische (05121) 304 – 347
Frau Köster (05121) 304 – 627
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