Coronavirus: Hinweis - Leistungen - Informationen
Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist im Bereich des Landesamtes noch mit Einschränkungen insbesondere im direkten Kontakt zu rechnen.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Maßnahmen insbesondere im Bereich der persönlichen Beratungen:
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- eine persönliche Beratung kann in unseren Dienstgebäuden derzeit noch nicht durchgeführt werden. Wir informieren Sie hier sobald und unter welchen Bedingungen dies wieder möglich ist
- die Außensprechtage (für den Bereich des Schwerbehindertenrechts) in den Kommunen sind bis auf Weiteres ausgesetzt
- im Bereich der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen finden bis auf Weiteres keine Sprechtage (mit Untersuchungen) in den kommunalen Gesundheitsämter statt. Mehr Informationen wie die Fachberatung Ihnen auch während des Corona-Geschehen weiterhilft, finden Sie hier.
- im Bereich der Kinderwunschbehandlung kann eine persönliche Beratung ebenfalls nicht durchgeführt werden. Wie wir Ihnen dennoch weiterhelfen, finden Sie hier.
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Leistungen und Unterstützung des Landesamtes zum Corona-Virus:
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Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie hat der Bund zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) kurzfristig Mittel für die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitgestellt.
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Die Liquiditätsbeihilfe dient dem Ausgleich von entstandenen Schäden, sofern diese durch die Corona-Pandemie verursacht wurden und nicht durch andere staatliche Unterstützungsmaßnahmen ausgeglichen werden.
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Zweck der Förderung ist es, das Absinken der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX bzw. bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX in Folge der Corona-Pandemie soweit als möglich zu kompensieren.
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Die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sollen für niedersächsische Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung und –erholung eingedämmt werden.
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Mit dem Beschluss zum zweiten Nachtragshaushalt hat Niedersachsen den Weg frei gemacht für die Zahlung des Landespflegebonus. Hier geht es zu weiteren Informationen sowie zu den Hinweisen hinsichtlich der Auszahlung.
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Themenkomplex:
Entschädigung bei Verdienstausfall nach §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Sprechtage Hören, Sprache und Sehen
Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
Das Landessozialamt kann im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bis auf Weiteres keine Sprechtage Hören, Sprache und Sehen durchführen. Diese Maßnahme gilt für alle Regionen in Niedersachsen.
Das Team der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen setzt seine Dienst- und Beratungsleistungen gleichwohl in digitaler Form fort.
Wenn Ihr Kind Leistungen in Sprachheilkindergärten, Kindergärten für Hörgeschädigte oder stationären Sprachheileinrichtungen erhalten soll, stellen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und / oder den Fachberater*innen bitte möglichst aktuelle Berichte von Logopäden, vom Sozialpädiatrischen Zentrum, behandelnden Ärzten und Kliniken oder anderen Behandlern zur Verfügung.
Die Fachberater*innen sind über dieses Kontaktformular erreichbar
Kontaktformular FachberaterInnen
und vergeben gern im Einzelfall Telefontermine bzw. Termine für eine Skypesitzung oder ein anderes digitales Format.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr und wissen aber gleichzeitig, dass wir trotzdem durch Beschreiten neuer Wege in dieser Zeit zu guten Ergebnissen und Entscheidungen im Sinne der betroffenen Kinder kommen werden.
Themenkomplex:
Kinderwunschbehandlung
In Anbetracht der Corona-Pandemie kann eine persönliche Beratung im Dienstgebäude zur Zeit nicht angeboten werden. Unter welchen Bedingungen und ab wann wieder persönliche Beratungen ermöglicht werden, wird hier informiert.
Der Pförtnerdienst wird das Betreten des Dienstgebäudes daher nur noch zulassen, wenn eine persönliche Beratung im Dienstgebäude zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig ist.
Telefonisch, postalisch oder per Mail werden wir Ihre Anliegen aber gern bearbeiten.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Anliegen zur Kinderwunschbehandlung können Sie uns weiterhin auf telefonischem und schriftlichen Weg oder per Mail zuleiten. Sofern Fragen bei der Bearbeitung Ihres Antrages auftreten, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Telefon: (05121) 304 - 0
Fax: (05121) 304 - 683
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
Montag - Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr;
Dienstag + Donnerstag von 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Auskunft erteilen :
Herr Schrader (05121) 304 – 200
Frau Bartels/Frau Baum (05121) 304 – 273
Frau Rische (05121) 304 – 347
Frau Köster (05121) 304 – 627
»»»Hier geht zu unserem Kontaktformular.