Förderung von familienentlastenden Diensten
Wichtiger Hinweis: Die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von familienentlastenden Diensten erfolgte nach aktuellem Stand letztmalig. Eine über den 31.12.2021 hinausgehende Förderung ist nicht geplant. Ansprechpartnerin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg- , Team 3 SL 1 ist Frau Reffo Tel.: 04131/15-3227 E-Mail: Ines.reffo@ls.niedersachsen.de. |
Das Land Niedersachsen fördert familienentlastende Dienste (FED) der freien Wohlfahrtspflege oder sonstiger freigemeinnütziger Träger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Durch die Förderung sollen Personen entlastet werden, die in ihrem Haushalt einen i. S. des § 2 Abs. 1 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII wesentlich geistig, körperlich und/oder seelisch behinderten Menschen betreuen.
Gefördert werden die aufgebrachten Betreuungsstunden bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Betreuungsstunden sind insbesondere
- Gruppenbetreuung
- Einzelbetreuung im Wohnumfeld der Familie oder in den Räumlichkeiten des FED
- Betreuung über Nacht
- mehrtägige Betreuung (z. B. Wochenendbetreuung)
- Ferienfreizeiten
Gefördert werden Träger, die FED schaffen oder anbieten. Voraussetzungen für die Anerkennung der Förderungswürdigkeit sind u. a. :
- Nachweis über die Beschäftigung mindestens einer hauptberuflichen (mind. ½ der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) Fachkraft mit mindestens einem pädagogischen oder pflegerischen Fachschulabschluss als verantwortliche Kraft für Koordinations- und Beratungsaufgaben
- Aufstellung, mit welchen anderen Leistungsanbietern für Leistungen der Eingliederungshilfe, der Pflege und nach den Bestimmungen des SGB V zusammengearbeitet wird,
- Leistungsvereinbarung mit dem örtlichen Sozialhilfeträger über die Erstattung von Kosten von Pflichtleistungen des örtlichen Sozialhilfeträgers (z. B. §§ 53, 54 SGB XII),
- Nachweis über Pflicht- und freiwillige Leistungen des örtlichen Sozialhilfeträgers,
- Erklärung, dass mindestens 750 Betreuungsstunden im Kalenderjahr erbracht werden
Weitere Voraussetzungen sind:
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
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