Aufgaben und Leistungen der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
Wer sind wir?
Die „Hör-, Seh- und Sprachheilberatung“ ist eine gemeinsame Leistung der Fachberater*innen des Landessozialamtes mit dem örtlichen Gesundheitsamt.
Was sind unsere Aufgaben?
Unsere Aufgaben sind die
- die Durchführung von Sprechtagen in Gesundheitsämtern
- die Befürwortung der Frühförderung für Kinder mit Hörstörungen
- die Beratung und Fortbildung für Kooperationspartner:innen
- die Maßnahmenprüfung der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlung
- die Empfehlung der Frühförderung für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung/Blindheit
- die Empfehlung und Koordination ergänzender Diagnostik sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit
Was ist unser Ziel?
Früherkennung und zielgerichtete Unterstützung von Kindern.
Je früher unterstützt wird, umso nachhaltiger werden die positiven Effekte für die betroffenen Kinder sein.
Die Fachberatung im Überblick:
Besuchen Sie uns bei unseren Sprechtagen in den Gesundheitsämtern!
Zur Erfüllung unserer Aufgaben werden in regelmäßigen Abständen Sprechtage in den Gesundheitsämtern aller niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt.
Die örtlichen Mitarbeiter/innen organisieren vor- und nachbereitend diese Sprechtage. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Stelle.
*** Es ist keine Überweisung notwendig, es wird keine Gebühr erhoben. ***
Es werden Eltern von Kindern mit Hör-, Seh- und wesentlichen Sprachstörungen über Möglichkeiten der Förderung und Behandlung beraten.
Vorliegende Befunde und Berichte werden ebenso berücksichtigt wie die Ergebnisse der aktuellen Überprüfung des Kindes sowie die Angaben und Vorstellungen der Eltern.
Das Selbstverständnis der Hör-, Seh- und Sprachheilberatung ist von einer ganzheitlichen Sichtweise menschlicher Lernprozesse und der besonderen Bedeutung sprachlicher Kommunikation für Menschwerdung und gesellschaftliche Teilhabe geprägt.
Präventiven Maßnahmen und Angeboten zur Früherkennung und –intervention wird ein besonderer Stellenwert beigemessen. Dies können neben den Beratungen der Eltern auch
- die pädagogischen Angebote von Kindertageseinrichtungen,
- ambulante Maßnahmen
- oder andere Hilfen, z.B. in teilstationärer oder stationärer Form sein.
» Hier finden Sie eine Beschreibung des Sprechtages in Leichter Sprache.
Für die nachstehende Übersetzung der veränderten Beratungsabläufe bedankt sich das Landessozialamt ausdrücklich bei Frau Dana Apel als Gebärdende sowie bei Frau Sabine Moersch als schriftsprachliche Gebärdendolmetscherin. Beide Damen arbeiten bereits langjährig im LBZH Hildesheim.
Kinder im Vorschulalter
Soweit notwendig, kann es bei gravierenden Hör- und Sprachstörungen im Vorschulalter auch zur Empfehlung der Aufnahme in eine „teilstationäre Sprachheilbehandlung“ kommen. Diese wird in einem Sprachheilkindergarten oder einem Kindergarten für Hörgeschädigte als Komplexleistung angeboten wird. Das heißt: interdisziplinäre Arbeit in Kleingruppen – bei gemeinsamer Kostenabwicklung durch Sozialämter und Krankenkassen.
Was genau bedeutet interdisziplinäre Arbeit?
- Pädagogik
- Sprachtherapie
- Psychologie
- Bewegungstherapie
Kinder im Schulalter
Im Schulalter stehen für hartnäckige Sprachstörungen neben den förderpädagogischen Angeboten auch „stationäre Sprachheilbehandlungen“ in einem Sprachheilzentrum zur Verfügung. Über das Ergebnis der Beratung im Sprechtag wird ein Bericht erstellt, der den Eltern – und mit deren Einverständnis ggf. weiteren Fachleuten, Einrichtungen und Kostenträgern – zur Verfügung gestellt wird.
Eine enge und vertrauensvolle Kooperation aller Fachleute inkl. der Eltern wird angestrebt, wozu auch Fortbildungsangebote für interessierte Einrichtungen und Fachkreise gehören.