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Frühförderung für Kinder mit Sinnesschädigungen

Ein Kind, das nicht richtig hört, hat Probleme, seine Muttersprache zu erlernen.
Ein Kind, das nicht richtig sieht, trägt eine erhebliches Risiko für die gesamte Entwicklung in sich.
Jeder Verdacht auf eine Hör- oder Sehschädigung ist grundsätzlich ernst zu nehmen.


Frühförderung für Kinder mit einer Hörschädigung

Jeder Verdacht auf eine Hörschädigung ist grundsätzlich ernst zu nehmen.
Je eher eine Hörschädigung erkannt wird, umso größer ist die Chance, Auswirkungen auf die sprachliche und soziale Entwicklung gering zu halten.

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung - oder ist sie bestätigt? Es gibt für jedes Alter (auch für Neugeborene!) spezielle Hörtests.

Beanspruchen Sie kompetente fachärztliche Hilfe!

Nehmen Sie Kontakt zu einem pädagogisch-audiologischen Beratungszentrum auf. Dort hat man Zeit für Ihr Kind - aber auch für die ganze Familie in ihrer besonderen Situation. Dort kann auch pädagogische Förderung für das hörgeschädigte Kind eingerichtet werden.

Sie können direkt mit dem Beratungszentrum Kontakt aufnehmen - eine Überweisung ist nicht erforderlich:

  • Beratungsstelle
    im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Braunschweig
    Tel. 0531 / 26468-12

  • Beratungsstelle
    im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim
    Tel. 05121 / 801-251

  • Beratungsstelle
    im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg
    Tel. 0441 / 9505-300

  • Beratungsstelle
    im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück
    Tel. 0541 / 9410-200

- oder -

Frühförderung für Kinder mit Blindheit oder hochgradiger Sehschädigung

Jeder Verdacht auf eine Sehschädigung ist grundsätzlich ernst zu nehmen.
Je eher eine Sehschädigung erkannt wird, umso größer ist die Chance, Auswirkungen auf die Entwicklung zu vermindern.

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Sehschädigung - oder ist sie bestätigt? Es gibt für jedes Alter spezielle Sehtests.

Beanspruchen Sie kompetente fachärztliche Hilfe!

Zögern Sie nicht, auch weiteren Rat oder Hilfe einzufordern! Unsere Sehberatung kann auch in den Gesundheitsämtern in Anspruch genommen werden!

Das Landesbildungszentrum für Blinde bietet in Niedersachsen Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung an, um Familien mit blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindern zu unterstützen.

Dieses Angebot schließt auch die mehrfachbehinderten, schwerstmehrfach behinderten Kinder und die Kinder mit einer zerebralen hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit ein.

Eltern von Kindern können dieses Angebot von der Erstdiagnostik bis zur Einschulung kostenlos in Anspruch nehmen. Sie können direkt Kontakt aufnehmen:

  • Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung
    im Landesbildungszentrum für Blinde
    Tel. 0511 / 5247-353

- oder -


Kleines Mädchen beim Hörtest Bildrechte: © xavier gallego morell, fotolia.com

© xavier gallego morell - Fotolia.com

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