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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus von Kooperationsbeziehungen in der Pflegeausbildung in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für den Aufbau von Kooperationsbeziehungen in der Pflegeausbildung.


Ziel der Förderung ist,

die nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) für die Berufsausbildung vorgeschriebenen Kooperationsbeziehungen aufzubauen und auszubauen, um die Qualität der Pflegeausbildung in Niedersachsen zu sichern, zusätzliche Träger der praktischen Ausbildung zu gewinnen und die Zahl der Auszubildenden zu steigern.

Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege in niedersächsischen Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens geleistet werden.


Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung

  • des Auf- und Ausbaus regionaler Ausbildungsverbünde und
  • der Pflegeschulen bei der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen hinsichtlich ihrer hierbei nach § 10 PflBG zugewiesenen Aufgaben

Eine abschließende Übersicht der förderfähigen Maßnahmen steht als Download zur Verfügung


Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger sind Träger von staatlich anerkannten Pflegeschulen und öffentlichen berufsbildenden Schulen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und als Ausbildungsstätte zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann nach § 9 PflBG zugelassen sind.


Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Maßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus regionaler Ausbildungsverbünde müssen unter Beteiligung mindestens eines Trägers der praktischen Ausbildung erfolgen.
  • Bei Maßnahmen von mehreren staatlich anerkannten Pflegeschulen oder öffentlichen berufsbildenden Schulen ist ein Träger zu bestimmen, der als Antragsteller und als Zuwendungsempfänger auftritt.
  • Maßnahmen, die durch das Budget nach § 30 PflBG bereits abgedeckt sind und Maßnahmen bzw. Teile davon, die eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten oder aufgrund von tariflichen oder öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bezuschusst werden, sind nicht förderfähig.
  • Alle an der Maßnahme beteiligten Schulen müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben.


Zuwendungsfähig sind:

projektbezogene Personalausgaben (Entgelte und Honorare für festangestelltes Personal und Honorarkräfte) und projektbezogene Sachausgaben.


Höhe der Zuwendung:

  • Für Träger von staatlich anerkannten Pflegeschulen wird die Zuwendung als nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung in Höhe der projektbezogenen zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt.

  • Für Träger öffentlicher berufsbildender Schulen wird die Zuwendung als nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung bis zu 90 % der projektbezogenen zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt. Die übrigen Ausgaben sind durch Eigenmittel zu decken.

  • Für dieselbe staatlich anerkannte Pflegeschule oder öffentliche berufsbildende Schule können Zuwendungen nach dieser Richtlinie von insgesamt höchstens 100 000 EUR bewilligt werden.


Hinweise zur Antragstellung:


Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - , Team 4 SL 1 einzureichen.

!!!Mit der beantragten Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid zugegangen ist oder eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Beginns zugelassen wurde. Andernfalls ist eine Förderung des Projektes ausgeschlossen!!!

Eine Skizzierung der geplanten Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Antragstellung ausreichend. Spätestens nach Ablauf des Projektes ist jedoch ein detailliertes Konzept nachzureichen.


Bitte beachten Sie zudem folgenden Hinweis: Um Fehler in der Darstellung zu vermeiden, sollte der Antragsvordruck zunächst als Datei auf Ihrem PC abgespeichert werden. Danach sollte dieser möglichst mit dem Programm Adobe Acrobat Reader geöffnet und am PC ausgefüllt sowie abgespeichert werden.


Ansprechpartnerinnen sind:

Frau Pape, Tel.: (0 41 31) 15 - 32 25

Frau Wegner, Tel.: (0 41 31) 15 - 32 29

Per E-Mail: Team4SL1@ls.niedersachsen.de



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