Gesundheitsfachberufe
Gesundheitsfachberufe inkl. entsprechender Weiterbildungen
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, ist für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen zuständig. Zu diesen Berufen gehören (abschließende Aufzählung):
- Altenpfleger/-in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Logopädin/Logopäde
- Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in in der Funktionsdiagnostik
- Orthoptist/in
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Physiotherapeut/in
- Podologin/Podologe
Für Fragen im Zusammenhang mit
- der Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (z.B. hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung, der Zuverlässigkeit oder für die Berufesausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse),
- im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen
- der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland
- Verlust von Berufsurkunden
wenden Sie sich bitte an uns. Bei inhaltlichen Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich jedoch bitte an die zuständige Landesschulbehörde.
Zur Wahrnehmung qualifizierter Aufgaben, gibt es für Angehörige einiger Gesundheitsfachberufe, die nicht dem Nids. Kammergesetz für die Heilberufe in der pflege unterliegen, die Möglichkeit, staatlich geregelte Weiterbildungen zu absolvieren und eine der folgenden geschützten Weiterbildungsbezeichnungen zu erwerben (abschließende Aufzählung):
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
- Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme / Familienentbindungspfleger
Bei Fragen zu den betreffenden Weiterbildungen (z. B. Termine, Anmeldung, Kosten) wenden Sie sich bitte an eine Weiterbildungsstätte. Einen Überblick über alle staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten in Niedersachsen erhalten Sie in der Übersicht rechts. Bei inhaltlichen Fragen zur Weiterbildung und Prüfung sowie eventuellen Verkürzungsmöglichkeiten, wenden Sie sich bitte an uns.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.
Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten Fachkraft Frühe Hilfen
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