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Förderung von Maßnahmen im Bereich der Selbsthilfestruktur Niedersachsens

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Selbsthilfestruktur Niedersachsens“

Den Text der Richtlinie finden Sie hier: Richtlinie - Förderung ab 2026



Das Land unterstützt auf Grundlage der oben genannten Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften
VV/ VV-Gk zu § 44 LHO die Selbsthilfestruktur in Niedersachsen.

Diese Förderung erfolgt mit dem Ziel, die Beratung im Bereich der Selbsthilfe im Land Niedersachsen zu erweitern und flächendeckend sowie nachhaltig sicherzustellen.

Hierdurch sollen die Rat- und Hilfesuchenden bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslage unterstützt werden.

Durch die Landeszuwendung können bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben der Selbsthilfekontakt- und -beratungsstellen gefördert werden.

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Projekt in Niedersachsen durchgeführt wird.

Anträge für das Folgejahr sind bis zum 15.11. des laufenden Jahres in elektronischer Form bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ab dem 01.01.2026 möglich.


Haben Sie Fragen zum zuwendungsrechtlichen Verfahren?

Dann melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Osnabrück
Team 6SL1
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück


Ansprechpersonen:

Frau Niermann - Tel.: 0541 / 5845 – 301

Frau Bubel - Tel.: 0541 / 5845 – 324

E-Mail: Team6SL1@ls.niedersachsen.de

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