Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Kommt eine Vereinbarung nach § 78b Abs. 1 SGB VIII über Leistungen, Entgelt oder Qualitätsentwicklung nicht innerhalb der genannten Frist zustande, so sind die Parteien berechtigt, eine Verhandlung vor der Schiedsstelle zu beantragen.
Zum erforderlichen schriftlichen Antrag, der eigenhändig zu unterschreiben ist, ist zusätzlich das verfügbare Antragsformular auszufüllen und zu übersenden, um der Schiedskommission in der Vorbereitung und Verhandlung die Arbeit zu erleichtern.
Es ist zu beachten, dass in der Datei drei Tabellenblätter nach bestem Wissen und Gewissen möglichst vollständig auszufüllen sind. Es handelt sich bei den Tabellenblättern um
Formular A Allgemeines,
Formular B L-Q-Antrag und
Formular C Entgeltantrag.
Hinweis:
Anträge auf Durchführung eines Verfahrens sind an die folgende Anschrift zu richten:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Landesjugendamt FB I, Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
- Nds._Verordnung-ueber-die-Schiedsstelle-Stand-21-06-2017.pdf - Download (PDF)
- Leitlinien_zum_Verfahren_genderte_Fassung_160620_endgltig_neu.pdf - Download (PDF)
- Antragsformular_Schiedsstellenverfahren_-_Stand_02_02_2016.xls - Download (XLS)
Geschäftsstelle: |
Frau Bettina Peste |
Telefon: 0511 / 89701-369 |
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