Behinderung und Schwer-Behinderten-Ausweis (Leichte Sprache)
Das können Sie hier in Leichter Sprache lesen:
Menschen mit Behinderung |
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Menschen sind behindert, wenn sie zum Beispiel:
Nicht mehr so gut hören können.
Nicht mehr so gut sehen können.
Nicht ohne Hilfs-Mittel laufen können.
Oft Hilfe brauchen.
Im Sozialgesetzbuch 9 steht auch:
Menschen mit Behinderung können besondere Hilfen und Leistungen bekommen.
Zum Beispiel: Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit.
Antrag auf Fest-Stellung einer Behinderung |
Dazu müssen Sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag geben Sie beim Versorgungs-Amt ab.
Oder Sie schicken den Antrag mit der Post.
Das Versorgungsamt stellt dann fest:
Wie stark eine Person behindert ist.
Dafür gibt es eine Zahl.
Zum Beispiel: 20, 30, 40, 50 bis 100.
Das ist der Grad von der Behinderung. Die Abkürzung dafür ist GdB.
Das bedeutet: So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Wenn eine Person einen GdB von 50 hat. Oder wenn sie mehr hat.
Dann kann sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Schwer-Behinderten-Ausweis |
Beim Landes-Amt können Menschen mit Behinderung einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Im Schwer-Behinderten-Ausweis steht zum Beispiel:
- Der Name
- Wie schwer die Behinderung ist.
- Merk-Zeichen
Merk-Zeichen
G - Geh-Behinderung
Die Person kann sehr schlecht laufen.
aG - Außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
Die Person kann sich nur mit Hilfs-Mitteln fort-bewegen.
Zum Beispiel:
- Personen im Roll-Stuhl
- Oder Personen mit schweren Herz-Krankheiten.
Diese Personen dürfen ihr Auto auf Behinderten-Park-Plätzen abstellen.
Einen Ausweis gibt es beim Straßen-Verkehrs-Amt.
H - Hilflosigkeit
Eine hilflose Person braucht sehr oft Hilfe von anderen Personen.
B - Begleitung
Die Person mit Behinderung darf eine Begleit-Person mitnehmen.
Die Begleit-Person fährt kosten-los Bus und Bahn.
Gl - Gehörlosigkeit
Die Person kann zum Beispiel:
Gar nichts mehr hören
Oder nur noch wenig hören.
Bl - Blindheit
Blinde Personen dürfen Bus und Bahn fahren ohne zu bezahlen.
Sie bekommen Blinden-Geld. Mit dem Blinden-Geld können sie eine Begleitung bezahlen.
Zum Beispiel:
- Wenn sie einkaufen wollen.
- Oder wenn sie zum Arzt gehen.
RF - Rundfunk
Mit diesem Merk-Zeichen bezahlen Sie weniger Rundfunk-Beitrag.
Wann bekommen Sie dieses Zeichen?
Wenn der Grad der Behinderung mindestens 80 ist
und
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung nie bei Veranstaltungen dabei sein können.
Zum Beispiel, wenn Sie nie ins Kino gehen können.
Oder auf den Fußball-Platz.
TBl - Taubblindheit
Die Person kann zum Beispiel:
- Sehr schlecht hören.
- Nichts sehen.
Kosten-los Bus und Bahn fahren
Behinderte Personen müssen eine Wert-Marke beim Versorgungs-Amt kaufen.
Zum Beispiel, wenn im Ausweis
die Merk-Zeichen G oder aG oder Gl oder TBl stehen.
Manche Personen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.
Zum Beispiel:
- blinde Personen
- hilflose Personen
- Personen, die Geld-Hilfe von einem Amt bekommen.
Gleich-Stellung mit schwer-behinderten Menschen |
Manche Menschen haben nur eine leichte Behinderung.
Zum Beispiel Menschen mit einem GdB von 30 oder 40.
Wenn sie besondere Hilfen bei der Arbeit brauchen.
Dann können sie beim Arbeits-Amt einen Antrag auf Gleich-Stellung stellen.
Sie haben dann die gleichen Rechte wie Menschen mit einer schweren Behinderung.
Hilfen im Arbeits-Leben |
Neue Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung
Wenn Menschen mit Behinderung bei einer Firma arbeiten können. Dann kann der Arbeit-Geber dafür Geld vom Arbeits-Amt bekommen.
Die Sicherung von Arbeits-Plätzen
Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Hilfen am Arbeits-Platz.
Zum Beispiel:
Einen Sprach-Computer für blinde Menschen.
Gebärden-Sprach-Übersetzer für gehörlose Menschen.
Mehr Informationen dazu bekommen Sie beim Arbeits-Amt.
Und beim Renten-Amt und beim Integrations-Amt.
Besonderer Kündigungs-Schutz vom Arbeits-Platz
Menschen mit Behinderung dürfen nur eine Kündigung bekommen, wenn das Integrations-Amt zustimmt.
Extra-Urlaub
Menschen mit einer schweren Behinderung bekommen 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.Übersicht über Nachteils-Ausgleiche für behinderte Menschen (Leichte Sprache)
Hier finden Sie Infos zu den Nachteils-Ausgleichen. mehrDiese Information hat das Landes-Amt in Niedersachsen erstellt, mit freundlicher Unterstützung vom
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
und
- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg.
Prüfung und Text in Leichter Sprache sind von: www.leicht-ist-klar.de
Behinderung und Ausweis
Alle Informationen zum Schwerbehindertenausweis, dem Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie den Nachteilsausgleichen. mehrHier finden Sie unsere Informationen in Leichter Sprache. Sie erkennen das immer an dem blauen Bild. Das ist das europäische Logo für einfaches Lesen.
Mit Klick auf das Bild Gebärden-Sprache kommen Sie zum Gebärden-Video des Bundes-Ministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema: Schwer-Behinderten-Ausweis