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Behinderung und Schwer-Behinderten-Ausweis (Leichte Sprache)

Menschen mit Behinderung

Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Menschen sind behindert, wenn sie zum Beispiel:

Nicht mehr so gut hören können.

Nicht mehr so gut sehen können.

Nicht ohne Hilfs-Mittel laufen können.

Oft Hilfe brauchen.

Im Sozialgesetzbuch 9 steht auch:

Menschen mit Behinderung können besondere Hilfen und Leistungen bekommen.

Zum Beispiel: Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit.


Antrag auf Fest-Stellung einer Behinderung

Dazu müssen Sie einen Antrag schreiben.

Den Antrag geben Sie beim Versorgungs-Amt ab.

Oder Sie schicken den Antrag mit der Post.

Das Versorgungsamt stellt dann fest:

Wie stark eine Person behindert ist.

Dafür gibt es eine Zahl.

Zum Beispiel: 20, 30, 40, 50 bis 100.

Das ist der Grad von der Behinderung. Die Abkürzung dafür ist GdB.

Das bedeutet: So schwer ist die Behinderung von einer Person.

Wenn eine Person einen GdB von 50 hat. Oder wenn sie mehr hat.

Dann kann sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

Schwer-Behinderten-Ausweis

Beim Landes-Amt können Menschen mit Behinderung einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

Im Schwer-Behinderten-Ausweis steht zum Beispiel:

- Der Name

- Wie schwer die Behinderung ist.

- Merk-Zeichen

Merk-Zeichen

G - Geh-Behinderung

Die Person kann sehr schlecht laufen.

aG - Außer-gewöhnliche Geh-Behinderung

Die Person kann sich nur mit Hilfs-Mitteln fort-bewegen.

Zum Beispiel:

- Personen im Roll-Stuhl

- Oder Personen mit schweren Herz-Krankheiten.

Diese Personen dürfen ihr Auto auf Behinderten-Park-Plätzen abstellen.

Einen Ausweis gibt es beim Straßen-Verkehrs-Amt.

H - Hilflosigkeit

Eine hilflose Person braucht sehr oft Hilfe von anderen Personen.

B - Begleitung

Die Person mit Behinderung darf eine Begleit-Person mitnehmen.

Die Begleit-Person fährt kosten-los Bus und Bahn.

Gl - Gehörlosigkeit

Die Person kann zum Beispiel:

Gar nichts mehr hören

Oder nur noch wenig hören.

Bl - Blindheit

Blinde Personen dürfen Bus und Bahn fahren ohne zu bezahlen.

Sie bekommen Blinden-Geld. Mit dem Blinden-Geld können sie eine Begleitung bezahlen.

Zum Beispiel:

- Wenn sie einkaufen wollen.

- Oder wenn sie zum Arzt gehen.


RF - Rundfunk

Mit diesem Merk-Zeichen bezahlen Sie weniger Rundfunk-Beitrag.

Wann bekommen Sie dieses Zeichen?

Wenn der Grad der Behinderung mindestens 80 ist

und

wenn Sie wegen Ihrer Behinderung nie bei Veranstaltungen dabei sein können.

Zum Beispiel, wenn Sie nie ins Kino gehen können.

Oder auf den Fußball-Platz.


TBl - Taubblindheit

Die Person kann zum Beispiel:

- Sehr schlecht hören.

- Nichts sehen.

Kosten-los Bus und Bahn fahren

Behinderte Personen müssen eine Wert-Marke beim Versorgungs-Amt kaufen.

Zum Beispiel, wenn im Ausweis

die Merk-Zeichen G oder aG oder Gl oder TBl stehen.

Manche Personen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.

Zum Beispiel:

- blinde Personen

- hilflose Personen

- Personen, die Geld-Hilfe von einem Amt bekommen.

Gleich-Stellung mit schwer-behinderten Menschen

Manche Menschen haben nur eine leichte Behinderung.

Zum Beispiel Menschen mit einem GdB von 30 oder 40.

Wenn sie besondere Hilfen bei der Arbeit brauchen.

Dann können sie beim Arbeits-Amt einen Antrag auf Gleich-Stellung stellen.

Sie haben dann die gleichen Rechte wie Menschen mit einer schweren Behinderung.

Hilfen im Arbeits-Leben

Neue Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung

Wenn Menschen mit Behinderung bei einer Firma arbeiten können. Dann kann der Arbeit-Geber dafür Geld vom Arbeits-Amt bekommen.


Die Sicherung von Arbeits-Plätzen

Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Hilfen am Arbeits-Platz.

Zum Beispiel:

Einen Sprach-Computer für blinde Menschen.

Gebärden-Sprach-Übersetzer für gehörlose Menschen.

Mehr Informationen dazu bekommen Sie beim Arbeits-Amt.

Und beim Renten-Amt und beim Integrations-Amt.


Besonderer Kündigungs-Schutz vom Arbeits-Platz

Menschen mit Behinderung dürfen nur eine Kündigung bekommen, wenn das Integrations-Amt zustimmt.


Extra-Urlaub

Menschen mit einer schweren Behinderung bekommen 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.

Menschen mit Behinderung können viele extra Leistungen bekommen

Bildrechte: (c) Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderungen Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Übersicht über Nachteils-Ausgleiche für behinderte Menschen (Leichte Sprache)

Hier finden Sie Infos zu den Nachteils-Ausgleichen. mehr

Diese Information hat das Landes-Amt in Niedersachsen erstellt, mit freundlicher Unterstützung vom

- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

und

- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg.

Prüfung und Text in Leichter Sprache sind von: www.leicht-ist-klar.de

Für alle weiteren Infos in schwieriger Sprache:
Bildrechte: (c) LUCKAS Kommunikation - adobe.stock.com

Behinderung und Ausweis

Alle Informationen zum Schwerbehindertenausweis, dem Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie den Nachteilsausgleichen. mehr
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Einfaches Lesen

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Mit Klick auf das Bild Gebärden-Sprache kommen Sie zum Gebärden-Video des Bundes-Ministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema: Schwer-Behinderten-Ausweis

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