Hilfe bei Kranken-Kasse und Rente (Leichte Sprache)
Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung (Leichte Sprache)
Kranken-Versicherung:
Sie können in die gesetzliche Kranken-Kasse:
Wenn Sie in Niedersachsen wohnen.
Oder wenn Sie in Niedersachsen arbeiten.
Und wenn Sie schwer-behindert sind.
Das bedeutet:
Sie haben einen GdB von 50 und mehr.
GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Der Grad der Behinderung sagt:
So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
Es gibt bestimmte Regeln.
Wenn Sie in die gesetzliche Kranken-Kasse wollen.
Die Regeln sagt Ihnen die gesetzliche Kranken-Kasse.
Sie stellen einen Antrag bei der gesetzlichen Kranken-Kasse.
Sie haben Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis heute bekommen.
Sie haben ab jetzt 3 Monate Zeit für den Antrag.
Sie kriegen mehr Informationen bei den gesetzlichen Kranken-Kassen.
Renten-Versicherung:
Als schwer-behinderter Mensch können Sie früher Rente bekommen.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Sie kriegen mehr Informationen bei der Deutschen Renten-Versicherung.
Oder Sie fragen beim Versicherungs-Amt von Ihrer Stadt.
Oder beim Versicherungs-Amt von Ihrem Landkreis.
Oder beim Versicherungs-Amt von Ihrer Gemeinde.
Zurück zur Liste der Nachteils-Ausgleiche in Leichter Sprache.
Haftungs-Ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.
Hier finden Sie unsere Informationen in Leichter Sprache. Sie erkennen das immer an dem blauen Bild. Das ist das europäische Logo für einfaches Lesen.