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Entlastungsbetrag - Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI

Informationen für Leistungsanbieter | Informationen für Pflegebedürftige


Was sind „Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA)“?

Menschen, bei denen Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, können sich nicht mehr vollständig selbst versorgen; sie benötigen Hilfeleistungen von anderen Menschen.

Die pflegerische Versorgung dieser Menschen kann vollstationär in Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder teilstationär im Rahmen von Tages- oder Nachtpflege erbracht werden. Wenn Pflegebedürftige noch in der eigenen Häuslichkeit wohnen, wird die Versorgung vielfach von den Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen, die bei Bedarf ambulante Pflegedienste hinzuziehen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind neben den genannten Möglichkeiten ein weiterer Baustein der Versorgung. Sie erbringen keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung des Alltages im Umfeld von Pflege.

Welche Aufgaben haben die
Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Die Leistungen der AZUA umfassen inhaltlich Betreuung, Beaufsichtigung und Alltagsbegleitung der Pflegebedürftigen, Pflegebegleitung und Entlastung für die Angehörigen sowie hauswirtschaftliche Dienste im unmittelbaren Umfeld der Pflegebedürftigen. Pflegebedürftige wie auch Angehörige sollen so bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege unterstützt und entlastet werden.

Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Es handelt sich hierbei um eine Leistung der Pflegeversicherung, die nicht wie das Pflegegeld regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen die Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet wird.

Pflegekassen rechnen den Entlastungsbetrag nur mit Anbieterinnen und Anbietern ab, die dafür zugelassen sind und eine Anerkennung des Landes erhalten haben.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Anerkannt werden können

  • Juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. GbR, GmbH, Vereine) mit haupt- und / oder ehrenamtlich tätigen eingesetzten Kräften

  • Einzelpersonen im Rahmen selbständiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht oder

  • Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer.

Für jede Anbieterart gelten eigene Anerkennungsvoraussetzungen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt das Landesamt die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag, die den Anbieter dazu berechtigt, seine erbrachten Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen.

Nebenstehend finden Sie im Downloadbereich den Antrag auf diese Anerkennung und eine entsprechende Checkliste.

Bitte beachten Sie, dass wegen unterschiedlicher Anerkennungsvoraussetzungen je nach Anbieterart auch unterschiedliche Antragsformulare bereitstehen.


Wie kann ich ein
Angebot zur Unterstützung im Alltag begründen?

Wer eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag für die o. g. Leistungen erhalten möchte, richtet seinen Antrag auf Anerkennung schriftlich an die zuständige Anerkennungsbehörde, hier das

Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL2
Domhof 1
31134 Hildesheim


Hinweis zur möglichen Förderung von Anbietern mit ehrenamtlichen Kräften

Anbieter, die im Wesentlichen mit ehrenamtlichen Kräften arbeiten, können für den Aufbau, die Organisation und Aufrechterhaltung ihrer Angebote Fördermittel erhalten, die zu gleichen Teilen vom Land und den Verbänden der Pflegekassen gewährt werden. Auch die Anträge auf die Gewährung dieser Förderung sind an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu richten (s. oben). Den Link zu den entsprechenden Dokumenten finden Sie in der rechten Infospalte.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne per Mail über unser Teampostfach Team3SL2@ls.niedersachsen.de an uns wenden.


Zudem bieten wir Ihnen folgende telefonische Sprechzeiten an:


Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Freitag: nach Vereinbarung

Hierzu lassen Sie sich über unsere Telefonzentrale unter der Telefonnummer 05121 304-0 oder 04231 14-0 mit dem Stichwort "Angebot zur Unterstützung im Alltag" mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams 3SL2 verbinden. Eine Direktdurchwahl zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ebenfalls möglich.


Rechtsgrundlagen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag / Modellvorhaben

Weiterführende Links

Sie suchen bereits anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag? Folgende Links könnten Ihnen bei Ihrer Suche behilflich sein.

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