Hier finden Sie den Antragsvordruck
Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert Mehrgenerationenhäuser nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“. Die Förderung beträgt bei Mehrgenerationenhäusern, die im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ (ab 2021: „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“) aufgenommen sind, bis zu 5.000 EUR pro Jahr, bei allen übrigen, sofern sie u.a. die inhaltlichen Schwerpunkte und Querschnittsziele nach dem Bundesprogramm erfüllen, bis zu 6.000 EUR pro Jahr.
Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ bzw. das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sieht eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern von bis zu 40.000 EUR aus Bundesmitteln vor, wenn eine kommunale Kofinanzierung von 10.000 EUR erfolgt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit der Förderung der Mehrgenerationenhäuser an dieser Kofinanzierung.
Inhaltlich hat das Bundesprogramm zwei Schwerpunkte:
- Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und
- Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ).
Den Antragsvordruck für die Gewährung einer Zuwendung für Mehrgenerationenhäuser 2025 finden Sie hier: Antrag MGH Landeszuwendung 2025
Nähere Informationen zum Bundesprogramm erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.mehrgenerationenhaeuser.de
Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“ ist das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Landesjugendamt FB I
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover,
Tel.: (0511) 89701-0
Ansprechpartnerin ist Frau Dreißig, Tel.: 0511/89701-317
E-Mail: Familienfoerderung-Stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de,