Hier finden Sie den Antragsvordruck für die Mehrgenerationenhäuser, die sich in Bundes- und Landesförderung befinden:
Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert Mehrgenerationenhäuser nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“. Die Förderung beträgt bei Mehrgenerationenhäusern, die im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ (ab 2021: „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“) aufgenommen sind, bis zu 5.000 EUR pro Jahr, bei allen übrigen, sofern sie u.a. die inhaltlichen Schwerpunkte und Querschnittsziele nach dem Bundesprogramm erfüllen, bis zu 6.000 EUR pro Jahr.
Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ bzw. das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sieht eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern von bis zu 40.000 EUR aus Bundesmitteln vor, wenn eine kommunale Kofinanzierung von 10.000 EUR erfolgt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit der Förderung der Mehrgenerationenhäuser an dieser Kofinanzierung.
Inhaltlich hat das Bundesprogramm zwei Schwerpunkte:
- Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und
- Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ).
Hier finden Sie den Antrag für die Mehrgenerationenhäuser, die sich in Bundes- und Landesförderung befinden:
Antrag MGH Landeszuwendung 2026
Für Mehrgenerationenhäuser, die sich ausschließlich in Landesförderung befinden finden Sie den Antrag und die Anlage zum Antrag hier:
Antrag MGH ausschließliche Landeszuwendung 2026
Anlage zum Antrag MGH 2026 ausschließlich Landesförderung
Nähere Informationen zum Bundesprogramm erhalten Sie unter folgendem Link:
www.mehrgenerationenhaeuser.de
Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“ ist das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Landesjugendamt FB I
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover,
Tel.: (0511) 89701-0
Ansprechperson ist Frau Dreißig
Tel.: 0511 / 89701 - 317
Hier finden Sie den Antrag und die Anlage zum Antrag für die Mehrgenerationenhäuser, die sich in ausschließlicher Landesförderung befinden:
Antrag MGH ausschließliche Landeszuwendung 2026.pdf
(PDF, 1,68 MB)
Anlage zum Antrag MGH 2026 ausschließlich Landesförderung.pdf
(PDF, 0,57 MB)