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Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen

    Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt, in denen sich Menschen aller Generationen begegnen und gegenseitig unterstützen. Das Miteinander ist dabei geprägt von freiwilligem Engagement und der Hilfe zur Selbsthilfe. Vielfältige Serviceangebote und gemeinsame Aktivitäten runden das Angebot ab. Die Mehrgenerationenhäuser orientieren sich dabei am örtlichen Bedarf und verbinden und ergänzen vorhandene Angebote für Jung und Alt. Die Angebotspalette ist daher sehr unterschiedlich und vielfältig. Sie reicht von „A" wie Aktion Leselust bis „Z" wie Zaubern. Mehrgenerationenhäuser sind aber auch Wegweiser zu Angeboten anderer Institutionen.

    Das Land Niedersachsen fördert Mehrgenerationenhäuser nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“. Die Förderung beträgt bei Mehrgenerationenhäusern, die im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ (ab 2021: „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“) aufgenommen sind, bis zu 5.000 EUR pro Jahr, bei allen übrigen, sofern sie u.a. die inhaltlichen Schwerpunkte und Querschnittsziele nach dem Bundesprogramm erfüllen, bis zu 6.000 EUR pro Jahr.

    Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ bzw. das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sieht eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern von bis zu 40.000 EUR aus Bundesmitteln vor, wenn eine kommunale Kofinanzierung von 10.000 EUR erfolgt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit der Förderung der Mehrgenerationenhäuser an dieser Kofinanzierung.

    Inhaltlich hat das Bundesprogramm zwei Schwerpunkte:

    • Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und

    • Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ).

    Hier finden Sie den Antrag für die Mehrgenerationenhäuser, die sich in Bundes- und Landesförderung befinden:
    Antrag MGH Landeszuwendung 2026


    Für Mehrgenerationenhäuser, die sich ausschließlich in Landesförderung befinden finden Sie den Antrag und die Anlage zum Antrag hier:

    Antrag MGH ausschließliche Landeszuwendung 2026

    Anlage zum Antrag MGH 2026 ausschließlich Landesförderung


    Nähere Informationen zum Bundesprogramm erhalten Sie unter folgendem Link:
    www.mehrgenerationenhaeuser.de

    Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“ ist das

    Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
    Landesjugendamt FB I
    Schiffgraben 30-32
    30175 Hannover,

    Tel.: (0511) 89701-0

    Ansprechperson ist Frau Dreißig
    Tel.: 0511 / 89701 - 317

    E-Mail: Leonie.Dreissig(@)ls.niedersachsen.de

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Mehrgenerationenhäuser

    Hier finden Sie den Antragsvordruck für die Mehrgenerationenhäuser, die sich in Bundes- und Landesförderung befinden:

      Antrag MGH Landeszuwendung 2026.pdf

    MGH in ausschließlicher Landesförderung

    Hier finden Sie den Antrag und die Anlage zum Antrag für die Mehrgenerationenhäuser, die sich in ausschließlicher Landesförderung befinden:

      Antrag MGH ausschließliche Landeszuwendung 2026.pdf
    (PDF, 1,68 MB)

      Anlage zum Antrag MGH 2026 ausschließlich Landesförderung.pdf
    (PDF, 0,57 MB)

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