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4. Welche Leistungen gehören zur Eingliederungshilfe?

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Ziel aller Leistungen ist es, den leistungsberechtigten Personen ein selbstbestimmtes, möglichst barrierefreies Leben zu ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in vier Gruppen eingeteilt:

Die Wünsche der leistungsberechtigten Personen sollen größtmögliche Beachtung finden (Wunsch- und Wahlrecht).

Bitte beachten Sie: Die Eingliederungshilfe ist grundsätzlich nur nachrangig zuständig. Das heißt, dass Leistungen von den Trägern der Eingliederungshilfe nur dann gewährt werden, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

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