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Teilhabe und Zusammenhalt


Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

Anträge können gestellt werden von Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüssen als juristische Personen des öffentlichen Rechts, von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und von gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts.

Es gibt keine Antragsfristen, so dass Zuwendungen jederzeit beantragt werden können.

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilfinanzierungen zur Projektförderung gewährt. Die notwendigen Personal- und Sachausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Das Projekt darf noch nicht begonnen haben und muss in sich abgeschlossen sein.


Für das Jahr 2024 werden Projekte mit den Schwerpunkten "Gegen Antisemitismus" und "Gegen Rassismus" besonders begrüßt. Nähere Information hierzu finden Sie in unserem Flyer .

Hierzu eine aktuelle Presseinformation zu den RL TuZ-Schwerpunkten 2024.


Zuwendungsrechtliche Unterstützung erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Team 5SL1
Moslestraße 3
26122 Oldenburg


Ansprechpersonen:

Herr Willenbrink
Telefon: 0441 2229-7319
E-Mail: niklas.willenbrink@ls.niedersachsen.de

Frau Broeck
Telefon: 0441 2229-7305
E-Mail: claudia.broeck@ls.niedersachsen.de

Frau Schneider
Telefon: 0441 2229-7320
E-Mail: lena.schneider@ls.niedersachsen.de


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie Dienstag zwischen 13:00 Uhr und 15:30 Uhr




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