Teilhabe und Zusammenhalt
Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.
Anträge können gestellt werden von Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüssen als juristische Personen des öffentlichen Rechts, von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und von gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts.
Es gibt keine Antragsfristen, so dass Zuwendungen jederzeit beantragt werden können.
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilfinanzierungen zur Projektförderung gewährt. Die notwendigen Personal- und Sachausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben und muss in sich abgeschlossen sein.
Auch im Jahr 2025 werden Projekte mit den Schwerpunkten "Gegen Antisemitismus" und "Gegen Rassismus" besonders begrüßt. Nähere Information hierzu finden Sie in unserem Flyer .
Hierzu eine Presseinformation zu den Schwerpunkten der Richtlinie aus dem Jahr 2024.
Lassen Sie uns vor einer Antragstellung bitte per Mail (siehe unten) eine aussagekräftige Projektbeschreibung zukommen, die sich an folgender Gliederung orientiert:
1. Ausgangssituation (aus welchem Anlass/Gründen wird das Projekt durchgeführt?)
2. Projektziele (Die einzelnen Ziele, die Sie erreichen wollen, sind umfangreich darzustellen)
3. Adressatinnen und Adressaten (An welchen Personenkreis (evtl. Anzahl) richtet sich das Projekt?)
4. Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner
5. Umsetzung (Konkrete Wiedergabe der geplanten Maßnahmen sowie der zeitliche Ablauf des Projekts)
6. Kosten und Finanzierung (Detaillierter Finanzierungsplan ist als Anlage beizufügen)
7. Information über die Unterrichtung der Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe (Mitteilung, wie die Unterrichtung erfolgen wird)
8. Indikatoren und Auswertung (Anhand welcher Werte wird die Zielerreichung messbar und wie erfolgt die Auswertung der Projektergebnisse?)
Weitere Hilfestellung erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Team 5SL1
Moslestraße 3
26122 Oldenburg
E-Mail: Team5SL1@ls.niedersachsen.de
Ansprechpersonen:
Herr Willenbrink
Telefon: 0441 2229-7319
Frau Broeck
Telefon: 0441 2229-7305
Frau Schneider
Telefon: 0441 2229-7320
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie Dienstag zwischen 13:00 Uhr und 15:30 Uhr