Aufgaben
„Wie arbeitet eigentlich die niedersächsische Kinder und Jugendkommission?
Die Kinder und Jugendkommission hat die gesetzliche Aufgabe, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten in Niedersachsen einzusetzen.
Um diese komplexe Arbeit den Kinder und Jugendlichen leicht verständlich zu erklären, ließ die Kinder und Jugendkommission einen animierten Film produzieren.
In diesem Film erklärt die futuristische Ritterin „KiJuKo“ die wichtigsten Hintergrundinformationen.
Bitte schauen Sie sich den Film und das interaktive Dokument an. Sie finden dieses in der rechten grauen Spalte.
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Die Kinder- und Jugendkommission setzt sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen ein und stärkt deren Rechte. Sie ist in ihrer Tätigkeit unabhängig. Die Geschäftsstelle ist im Niedersächsischen Landesjugendamt angesiedelt.
Grundlagen
Grundlage für die Arbeit einer Kinder- und Jugendkommission in Niedersachsen sind:
Zielgruppen
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention.
Zielsetzung/Auftrag
Die Kinder- und Jugendkommission arbeitet in erster Linie aus Sicht der Kinder und Jugendlichen, um die gesellschaftliche Teilhabe von jungen Menschen zu gewährleisten.
Sie hat die Aufgabe
- durch Öffentlichkeitsarbeit das gesellschaftliche Bewusstsein für die Belange und Rechte der Kinder und Jugendlichen zu verbreitern und zu vertiefen,
- den Schutz von Kindern und Jugendlichen als zentrale Aufgabe der Gesellschaft zu unterstützen,
- sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einzusetzen und diese zur eigenständigen Interessenvertretung zu befähigen, den Kinder- und Jugendrechten zur Geltung zu verhelfen,
- die Chancengerechtigkeit, deren gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern und
- die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Diversität zu vertreten.
Die Kinder- und Jugendkommission ist in ihrer Tätigkeit frei, eigene Themen zu wählen und dabei auch altersgruppenübergreifend tätig zu sein.
Darüber hinaus hat sie einen Beratungsauftrag gegenüber der Landesregierung und dem Landtag, unterrichtet diese über ihre Beschlüsse und unterbreitet Vorschläge und Empfehlungen.