Nds. Landesrahmenvertrag
Im Rahmenvertrag werden die Grundsätze für den Abschluss & die Umsetzung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Niedersachsen geregelt.
Nds. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII
- 2026-01-01 Nds_Landesrahmenvertrag_nach_78_SGB_VIII - Download
- Rahmenvertrag__78_f_SGB_VIII_2026_Anlage_1.pdf - Download
- Rahmenvertrag__78_f_SGB_VIII_2026_Anlage_2.pdf - Download
- Rahmenvertrag__78_f_SGB_VIII_2026_Anlage_4.pdf - Download
- Auslegungsempfehlung zur Anlage 8 (Stand: 27.04.2015) - Download
- Rahmenvertrag__78_f_SGB_VIII_2026_Anlage_14.pdf - Download
- Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag (nur für Einrichtungsträger ohne Spitzenverband!) - Download
Durch den neuen Nds. Rahmenvertrag wurde die Datenbank JH-InfoKatalog vom neuen Jugendhilfeportal Niedersachsen (JuNi) abgelöst.
Das Jugendhilfeportal dient der Darstellung der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen beigetretener nds. Jugendhilfeeinrichtungen sowie dem Leistungs- und Entgeltvergleich und wird vom Nds. Landkreistag vorgehalten. Nähere Informationen finden sich in §§ 10 und 12, Anlage 5 sowie den neuen Anlagen 13 und 14.
Bei Fragen zur Nutzung des neuen Jugendhilfeportals wenden Sie sich bitte an den Nds. Landkreistag (Frau Kunisch Tel. 0511 / 8795322 oder kunisch@nlt.de).
Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall
Die Pauschale für Sonderaufwendungen beträgt 1.600 € pro Jahr.
Das Deutschland-Ticket ist nicht Bestandteil der Pauschale. Damit besteht kein Anspruch des öffentlichen Trägers, dass das Deutschland-Ticket aus der Pauschale finanziert wird. Es ist eine wirtschaftliche Entscheidung des Trägers, ob er zur Finanzierung der Heimfahrten das Deutschland-Ticket nutzt. Die Nutzung des Deutschland-Tickets für die Mobilität in der Freizeit wäre ggf. eine Sonderaufwendung im Einzelfall, die nicht über die Pauschale finanziert ist, sondern im Rahmen der Hilfeplanung abzustimmen ist. Wenn das Deutschland-Ticket durch den Träger der Schülerbeförderung finanziert wird, dann kann dieses auch für die Heimfahrten genutzt werden.
| Ansprechpartnerin: |
| Frau Bettina Peste |
| Telefon: 0511 / 89701-369 |
