Nds. Landesrahmenvertrag

Im Rahmenvertrag werden die Grundsätze für den Abschluss & die Umsetzung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Niedersachsen geregelt.

Nds. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII

Durch den neuen Nds. Rahmenvertrag wurde die Datenbank JH-InfoKatalog vom neuen Jugendhilfeportal Niedersachsen (JuNi) abgelöst.

Das Jugendhilfeportal dient der Darstellung der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen beigetretener nds. Jugendhilfeeinrichtungen sowie dem Leistungs- und Entgeltvergleich und wird vom Nds. Landkreistag vorgehalten. Nähere Informationen finden sich in §§ 10 und 12, Anlage 5 sowie den neuen Anlagen 13 und 14.

Bei Fragen zur Nutzung des neuen Jugendhilfeportals wenden Sie sich bitte an den Nds. Landkreistag (Frau Kunisch Tel. 0511 / 8795322 oder kunisch@nlt.de).


Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall

Die Pauschale für Sonderaufwendungen beträgt 1.600 € pro Jahr.

Das Deutschland-Ticket ist nicht Bestandteil der Pauschale. Damit besteht kein Anspruch des öffentlichen Trägers, dass das Deutschland-Ticket aus der Pauschale finanziert wird. Es ist eine wirtschaftliche Entscheidung des Trägers, ob er zur Finanzierung der Heimfahrten das Deutschland-Ticket nutzt. Die Nutzung des Deutschland-Tickets für die Mobilität in der Freizeit wäre ggf. eine Sonderaufwendung im Einzelfall, die nicht über die Pauschale finanziert ist, sondern im Rahmen der Hilfeplanung abzustimmen ist. Wenn das Deutschland-Ticket durch den Träger der Schülerbeförderung finanziert wird, dann kann dieses auch für die Heimfahrten genutzt werden.


Ansprechpartnerin:
Frau Bettina Peste
Telefon: 0511 / 89701-369



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