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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion ("künstliche Befruchtung") durch den Bund und durch das Land Niedersachsen (Kinderwunschbehandlung)


    Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch können grundsätzlich bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion eine Unterstützung zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln erhalten.


    Antrag auf Zuwendung

    FÖRDERSTOPP


    Es stehen leider keine Bundes- und Landesmittel mehr für Zuwendungen zur Verfügung.


    Daher können keine Anträge auf Zuwendungen für die assistierte Reproduktion in Niedersachsen bewilligt werden. Eingehende Anträge müssen leider abgelehnt werden.

    Sollte eine Förderung wieder möglich sein, werden wir Sie hier natürlich aktuell auf dem Laufenden halten.



    Antrag auf Auszahlung

    Nur wenn Ihnen bereits ein Bescheid mit einer Bewilligung vorliegt, können Sie Ihre Auszahlung beantragen.

    Für bereits erteilte Bewilligungsbescheide bitten wir Sie, Ihren Antrag auf Auszahlung schnellstmöglich nach jedem Versuch zu stellen.

    Das Antragsformular für die Auszahlung ist immer dem Bewilligungsbescheid beigefügt. Die Bearbeitungszeiten sind derzeit sehr gut, so dass auf eine Eingangsbestätigung zurzeit verzichtet wird. Auch hier erhalten Sie zeitnah eine Antwort.

    Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen gern an das E-Mail-Postfach Kinderwunsch@LS.Niedersachsen.de

    oder über das Kontaktformular unten auf dieser Seite.


    Videoanleitung: Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
    Team SL 1
    Domhof 1
    31134 Hildesheim

    Telefon: (05121) 304 - 0
    Fax: (05121) 304 -683


    Kontaktformular:

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    Bitte beachten Sie, dass für die gewünschte Benachrichtigungsart alle benötigten Informationen einzugeben sind.

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    Richtlinie zur assistierten Reproduktion

      Richtlinie zur assistierten Reproduktion

    Bitte reichen Sie die Anlagen zum Antrag auf Bewilligung nicht im Original ein. Dies trifft auch auf den später zu stellenden Auszahlungsantrag zu. Nach dem Scannen werden die Unterlagen zeitnah vernichtet.

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