Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion ("künstliche Befruchtung") durch den Bund und durch das Land Niedersachsen (Kinderwunschbehandlung)
Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch können grundsätzlich bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion eine Unterstützung zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln erhalten.
Antrag auf Zuwendung FÖRDERSTOPP
Es stehen leider keine Bundes- und Landesmittel mehr für Zuwendungen zur Verfügung.
Daher können keine Anträge auf Zuwendungen für die assistierte Reproduktion in Niedersachsen bewilligt werden. Eingehende Anträge müssen leider abgelehnt werden.
Sollte eine Förderung wieder möglich sein, werden wir Sie hier natürlich aktuell auf dem Laufenden halten.
Antrag auf Auszahlung
Nur wenn Ihnen bereits ein Bescheid mit einer Bewilligung vorliegt, können Sie Ihre Auszahlung beantragen.
Für bereits erteilte Bewilligungsbescheide bitten wir Sie, Ihren Antrag auf Auszahlung schnellstmöglich nach jedem Versuch zu stellen.
Das Antragsformular für die Auszahlung ist immer dem Bewilligungsbescheid beigefügt. Die Bearbeitungszeiten sind derzeit sehr gut, so dass auf eine Eingangsbestätigung zurzeit verzichtet wird. Auch hier erhalten Sie zeitnah eine Antwort.
Bitte reichen Sie die Anlagen zum Antrag auf Bewilligung nicht im Original ein. Dies trifft auch auf den später zu stellenden Auszahlungsantrag zu. Nach dem Scannen werden die Unterlagen zeitnah vernichtet.