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Finanzielle Förderung
Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Integrationsamt fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben sind in Teil 3 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX) aufgeführt.
Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber erbringen. Die Leistungen der Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferfürsorge und Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Träger der öffentliche Jugendhilfe und Träger der Eingliederungshilfe) sind vorrangig vor den Leistungen des Integrationsamtes.
Förderfähig sind, bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, Arbeitsplätze mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich, in Inklusionsbetrieben mit mindestens 12 Stunden wöchentlich.
Die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben sind in Teil 3 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX) aufgeführt.
Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber erbringen. Die Leistungen der Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferfürsorge und Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Träger der öffentliche Jugendhilfe und Träger der Eingliederungshilfe) sind vorrangig vor den Leistungen des Integrationsamtes.
Förderfähig sind, bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, Arbeitsplätze mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich, in Inklusionsbetrieben mit mindestens 12 Stunden wöchentlich.
Das Integrationsamt, Ihr Partner
- bietet Hilfestellung in allen Belangen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
- bietet mit dem technischen Beratungsdienst kostenlose und lösungsorientierte vor Ort Beratung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber bei der Neuschaffung, Sicherung und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen
- gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber
- bietet über die Integrationsfachdienste eine berufsbegleitende Betreuung am Arbeitsplatz für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen
- bietet zudem befristete Arbeitsmarkt- und Sonderprogramme auf Anfrage an
Finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen
Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen erbringen, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. mehrFinanzielle Förderung für Arbeitgeber
Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen an Arbeitgeber erbringen, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. mehrInklusionsbetriebe
Als Inklusionsbetrieb sind Sie ein Unternehmen, in dem Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stoßen, eine berufliche Perspektive erhalten und mit Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung Seite an Seite zusammenarbeiten. mehrZum Thema weitere Informationen durch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)