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Billigkeitsrichtlinie Soziale Einrichtungen

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Organisationen zur Sicherung der sozialen Infrastruktur aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine

(Billigkeitsrichtlinie Soziale Einrichtungen)

Das Land gewährt Mittel als Billigkeitsleistungen i. S. des § 53 LHO, um die Aufrechterhaltung der geförderten Beratungs- und Unterstützungsangebote von sozialen Einrichtungen und Organisationen in Niedersachsen, die aufgrund der durch die Preissteigerungen als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine und der dadurch hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gefährdet sind, sicherzustellen und hierzu entsprechende Schäden abzumildern.


Die Richtlinie finden Sie hier: Billigkeitsrichtlinie Soziale Einrichtungen ,
den Antragsvordruck hier: Antrag Billigkeitsrichtlinie soziale Einrichtungen



Kontakt / Ansprechpartner

Frau Anja Olmesdahl-Thee

Telefon: (04131) 15 - 32 63, Telefax: (04131) 15 - 32 92

Email: Team4SL2@ls.niedersachsen.de


Anschrift / Bewilligungsbehörde

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)

-Außenstelle Lüneburg-/Team 4SL2

Postfach 22 80

21312 Lüneburg

runder Tisch, Personen am Tisch, Puzzlestein für jede Person, ein Puzzle in der Tischmitte   Bildrechte: KonstantinosKokkinis @stock.adobe.com
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