Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Die Zentrale Einrichtung der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ in Niedersachsen, ist in der Landesstiftung „Familie in Not – Stiftung des Landes Niedersachsen“ in Hannover untergebracht. Hier ist das Team 2 JH 4 des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-, Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover für die Bearbeitung zuständig.

Mittel der Bundesstiftung werden im Rahmen des § 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens“ (MuKStifG) für Zuwendungen an werdende Mütter zur Verfügung gestellt oder für die Zeit nach der Geburt zugesagt, die sich während der Schwangerschaft wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Dabei soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden.

Zur Einhaltung des Stiftungszwecks ist es erforderlich, dass die Antragstellerin während der Schwangerschaft den Antrag bei einer Beratungsstelle stellt. Andernfalls ist eine Hilfe nicht möglich.

Achtung: Eine Antragstellung nach der Geburt ist nicht mehr möglich!

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