Beratung für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber
Das Integrationsamt und seine Fachdienste beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen.
Das Integrationsamt ist neutraler Mittler zwischen dem berechtigten Schutzinteresse des schwerbehinderten Menschen und den berechtigten betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers.
Diese Beratungsgespräche werden in Form von Betriebs- oder Hausbesuchen durchgeführt; bei Bedarf im Integrationsamt.
Dieses Angebot ist für Sie kostenlos.
Wir beraten in Fragen:
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präventiver Maßnahmen bei betriebs-, personen- und verhaltensbedingten Schwierigkeiten
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der Gestaltung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen
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finanzieller Förderung
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der Zuständigkeiten anderer Leistungsträger
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des besonderen Kündigungsschutzes
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zur Integrationsvereinbarung
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der Auswirkungen der Schwerbehindertenanerkennung
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zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht
Wir beraten:
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schwerbehinderte Menschen
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Arbeitgeber
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Schwerbehindertenvertretungen
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Personalverantwortliche Betriebsräte/Personalräte/Mitarbeitervertretungen
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Beauftragte der Arbeitgeber
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)