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Informationen zum Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV)

Das Soziale Entschädigungsrecht regelt die Entschädigung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft einzustehen hat.

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 01.01.2024 vollständig überarbeitet und neu geregelt. Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen, die in vielen verschiedenen Einzelgesetzen wie z.B. dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Opferentschädigungsgesetz geregelt waren, werden nunmehr weitgehend durch das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung - (SGB XIV) abgelöst.

Ziel der Reform ist es, dass die gesetzlichen Leistungen zur Unterstützung der Betroffenen schneller, zielgerichteter und stärker an den Bedürfnissen der Berechtigten erbracht werden können.

Das SGB XIV regelt ab 01.01.2024 Leistungen für:

  • Opfer einer Gewalttat (einschließlich Terroropfern)
    weitere Informationen finden Sie auf der Seite Schnelle Hilfe für Opfer von Gewalttaten
  • Geschädigte durch Schutzimpfungen
  • Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,
  • Opfer von Kriegsauswirkungen der beiden Weltkriege

sowie deren

  • Angehörige
  • Hinterbliebene und
  • Nahestehende.

Das

  • Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz
  • Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz
  • Häftlingshilfegesetz

bleiben als eigenständige Gesetze bestehen, verweisen jedoch ab dem 01.01.2024 auf den Leistungsbereich des SGB XIV.


Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Themen:


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