Beschwerdemanagement
Das Niedersächsische Landesjugendamt ist gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII zuständig für die Beratung, Förderung sowie Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie haben die Möglichkeit, uns kritische Rückmeldungen zu unseren Angeboten zu geben oder gerne auch Hinweise darauf, welche Unterstützung oder fachliche Auseinandersetzung Sie sich über unser bestehendes Angebot hinaus wünschen.
Wenn Sie als Privatperson einen umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf in einem Einzelfall zu Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe haben, können Sie sich an die für Sie zuständige Ombudsstelle wenden (Link zu den Ombudsstellen).
Wenn Sie eine akute Kindeswohlgefährdung melden wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an das örtlich zuständige Jugendamt. Das Landesjugendamt ist für Einzelfälle im Zuständigkeitsbereich kommunaler Jugendämter nicht zuständig. Auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen kommunale Bedienstete können vom Landesjugendamt nicht weiter bearbeitet werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Tätigkeit der kommunalen Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des eigenen Wirkungskreises der Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen wird. In Bezug auf diese Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen die Jugendämter nicht der Fachaufsicht durch das Land Niedersachsen. Eine Kontrolle des örtlichen Jugendamtes, oder sogar die Einflussnahme auf Handlungen des Jugendamtes, ist für das Niedersächsische Landesjugendamt nicht möglich.
Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei dem Hauptverwaltungsbeamten (für einen Landkreis: Landrätinnen und Landräte bzw. in einer Stadt: Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister) der jeweiligen Kommune.
Die sozialpädagogischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Teams 2JH3 „Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“ des Niedersächsischen Landesjugendamts beraten und prüfen die sächlichen, räumlichen und personellen Rahmenbedingungen, d.h. den konkreten Lebensort der jungen Menschen und das betreuende Fachpersonal. Bei Mängeln der Rahmenbedingungen, die das Wohl des Kindes bzw. der Betreuten negativ beeinflussen, wenden Sie sich gern an das Postfach heimaufsicht.sgb8@ls.niedersachsen.de .
Natürlich können Sie Ihre Beschwerde auch gerne direkt an das Postfach beschwerdenjh@ls.niedersachsen.de senden oder unser Kontaktformular nutzen. Im Falle unserer Nichtzuständigkeit leiten wir Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.