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Beschwerden beim Niedersächsischen Landes·jugendamt


Sie möchten sich beim Landes jugendamt beschweren?

Dann finden Sie hier diese Informationen.

Welche Aufgaben hat das Landes·jugendamt?

Das Landes·jugendamt ist für viele verschiedene Aufgaben zuständig.

Zum Beispiel:

  • Das Landes jugendamt berät Fachkräfte
  • Und das Landes jugendamt bildet Fachkräfte weiter
    Die Fachkräfte gehören zur Kinderhilfe und zur Jugendhilfe

Manchmal läuft es nicht so wie von Ihnen gewünscht.

Dann können Sie uns das gerne jederzeit sagen:

  • Welche Hilfe brauchen Sie?
  • Welche Hilfe hat Ihnen vielleicht noch gefehlt?
  • Als Fachkraft können Sie sich über unsere Angebote beschweren.

Welche Hilfe gibt es für Privat·personen?

Eine Privat·person ist ein anderes Wort für: Bürger.

  • Das bedeutet: Sie handeln für sich selbst.
  • Und Sie gehören nicht zu einer Firma.

Sie brauchen als Privat·person Hilfe?

Sie sind ein junger Mensch und/oder Eltern und Sie brauchen

  • Beratung und Unterstützung

    und / oder

  • Vermittlung bei bestehenden Konflikten mit dem Jugendamt oder der Einrichtung der freien Jugendhilfe?

Dann können sie sich an eine Ombudsstellen wenden.

  • Ombudstellen sind Beratungseinrichtungen.Sie kennen sich sehr gut in den Themen und Gesetzen der Kinder- und Jugendhilfe aus.
  • Ombudsstellen arbeiten unabhängig.
    Das bedeutet niemand sagt diesen Stellen, was sie tun müssen.
    Die Personen dort helfen allen Menschen gleich.
    Sie behandeln alle gerecht.
    Die Personen stehen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Die Hilfe und Unterstützung ist für Sie kostenlos.

Sie finden Ombud·stellen unter dem nachfolgenden Link:

Überregionale Ombudsstelle Niedersachsen

Achtung: Dieser Link führt Sie aus unserem Leichte-Sprache-Angebot hinaus.


Wo kann man eine Kindes·wohl·gefährdung melden?

Sie haben eine Kindes·wohl·gefährdung bemerkt?

Das bedeutet: Menschen schädigen das Wohl von einem Kind.

Eine Kindes·wohl·gefährdung ist zum Beispiel:

  • Ein Kind wird geschlagen
  • Ein Kind wird vernachlässigt
  • Ein Kind wird misshandelt
  • Ein Kind wird gefangen gehalten
  • EIn Kind bekommt keine Hilfe

Aber: Eigentlich müssten die Menschen auf die Kinder aufpassen.

Und die Menschen müssten den Kindern helfen.


Sie möchten die Kindes·wohl·gefährdung melden?

Dann müssen Sie das in Ihrem kommunalen Jugendamt machen.

Kommunales Jugendamt bedeutet: örtliches Jugendamt.

Meistens das örtliche Jugendamt in Ihrer Stadt.

Oder das örtliche Jugendamt ist in der nächsten größeren Stadt.


Wichtig:

Das Landes·jugendamt ist nicht für Kindes·wohl·gefährdung zuständig.

Das bedeutet: Das Landes·jugendamt kann Ihnen nicht weiterhelfen.

Und das Landes·jugendamt kontrolliert nicht Ihr örtliches Jugendamt.


Sie möchten sich über Ihr örtliches Jugendamt beschweren?

Dann müssen Sie sich an diese Menschen wenden:

Sie wohnen in einem Landkreis?

Dann müssen Sie die Beschwerde an einen Landrat schicken.

Oder Sie wohnen in einer Stadt?

Dann müssen Sie die Beschwerde an den Ober·bürgermeister schicken.


Wer ist im Landes·jugendamt für Sie zuständig?

Sie möchten eine Beratung im Landes·jugendamt bekommen?

Oder Sie möchten eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche prüfen lassen?

Dann wenden Sie sich an die Sachbearbeiter vom Team 2JH3.

Das Team 2JH3 ist für folgende Themen zuständig:

  • Schutz von Kindern in Einrichtungen
  • Schutz von Jugendlichen in Einrichtungen
  • Beratung über Einrichtungen
  • Prüfung von Einrichtungen
  • Annahme von Beschwerden

Sie möchten sich über etwas beschweren?

Zum Beispiel:

Der Wohnraum ist für ein Kind nicht gut?

Sie glauben: Das Kindes·wohl ist gefährdet?

Oder der Wohnraum für einen Jugendlichen ist nicht gut?

Dann können Sie gerne eine Beschwerde an das Team 2JH3 schicken.


Wohin kann ich meine Beschwerde schicken?

Sie möchten eine Beschwerde an das Team 2JH3 schicken?

Die E-Mail-Adresse ist:

heimaufsicht.sgb8@ls.niedersachsen.de


Oder Sie können Ihre E-Mail auch hierhin schicken:

beschwerdenjh@ls.niedersachsen.de


Oder Sie benutzen unser Kontakt·formular

Achtung: Wir sind vielleicht nicht für Ihre Beschwerde zuständig.

Dann helfen wir Ihnen trotzdem.

Wir schicken Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.


Bitte nutzen Sie gern unser Formular für Ihre Beschwerden

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