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Integrationsfachdienst

Unterstützung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben


Der Integrationsfachdienst (IFD) nach SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe.

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt der IFD Perspektiven für die individuelle Situation und erarbeitet Lösungswege.

Der IFD unterstützt schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte, sowie von Behinderung bedrohte Menschen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Der IFD versteht sich als Partner, sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden.

Wir bieten Unterstützung …

…. für schwerbehinderte Menschen

    • durch psychosoziale Betreuung und Begleitung

    • bei Gefährdung des Arbeitsplatzes

    • bei Konflikten mit Kolleginnen und/oder Kollegen oder Vorgesetzten

    • bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz

    • beim beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung

    • bei der Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement und Prävention

    • bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme durch Trainings und Praktika

    • bei der Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

    • im Einzelfall bei der Vermittlung eines Arbeitplatzes im Auftrag weiterer Kostenträger

    ….. für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

    • bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

    • durch Information über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz

      durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen

    • bei der Optimierung von Kommunikation auch in Konfliktsituationen

    • bei Leistungsschwankungen und Fehlzeiten

    • bei Störungen des Betriebsfriedens

    • durch Information über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen


    Der Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag:

    • des Integrationsamtes des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
    • der Agentur für Arbeit
    • der Rentenversicherung
    • der Berufsgenossenschaft
    • des Jobcenters
    • die optierende Kommune

    Ein Team erfahrener Fachkräfte berät Sie:

    • kompetent
    • streng vertraulich
    • kostenlos

    Eine Beratung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.

      Bildrechte: LS
    Zum Thema weitere Informationen durch die

    Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

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