Soziales Entschädigungsrecht
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern) können Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. mehr
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern) können Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. mehr
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. mehr
Nach dem SVG können ehemalige Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebenen auf Antrag Versorgung erhalten mehr
Nach dem ZDG können Zivildienstleistende und deren Hinterbliebenen auf Antrag Versorgung erhalten mehr
Wer durch eine Schutzimpfung, die öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben ist, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). mehr
Anspruchsgrundlagen für Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden. mehr
Betroffene oder deren Hinterbliebene, die in der ehemaligen DDR infolge der Freiheitsentziehung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten. mehr
Betroffene oder deren Hinterbliebene, die in der ehemaligen DDR rechtswidrig verurteilt wurden und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten. mehr