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Die Landessozialverwaltung im Kurzportrait

WIR sind das SOZIALE NIEDERSACHSEN


Mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist es in Niedersachen gelungen, nahezu alle sozialen Aufgaben des Landes in einer Verwaltung zu konzentrieren. Die bereits Ende der 90er Jahre gewählte Internetadresse „www.soziales.niedersachsen.de“ ist dabei Synonym für die fortlaufende Weiterentwicklung zum heutigen LS, der Inklusionsbehörde.


Die Entwicklung des Landesamtes:

Bildrechte: (c) sester 1848 - adobe.stock.com
(c) sester 1848 - adobe.stock.com

Wie viele Landesbehörden schaut auch das LS auf eine lange Historie zurück. Die Kernelemente des LS bilden in ihrem Ursprung zwei ehemaligen Landesbehörden. Auf der einen Seite das Landessozialamt (gegr. 1949) und auf der anderen Seite die Versorgungsverwaltung (gegr. 1950), die im klassischen Aufbau über eine Mittelbehörde, das Landesversorgungsamt und einen Unterbau von sechs Versorgungsämtern verfügte.

Die Zusammenlegung der beiden Verwaltungen zu Beginn der 90iger-Jahre im Zuge von Verwaltungsreformen zum damaligen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben (NLZSA) stellte eine besondere Herausforderung dar. Galt es zunächst, zwei Verwaltungen mit unterschiedlichen Strukturen und Kulturen sowie geringen fachlichen Berührungspunkten zu einer gemeinsam agierenden Organisation zu entwickeln.

In einem über mehrere Jahre partizipativ angelegten Organisations- und Personalentwicklungsprozess konnte einerseits diese Herausforderung, andererseits aber auch ein umfassender Personalabbau bewältigt werden. Zum Ende des Prozesses, der sich neben einer intensiven Leitbildentwicklung durch eine deutliche Hierarchieabflachung auszeichnete, wurde das damalige NLZSA von der Landesregierung mit dem Titel „Innovative Behörde 2000“ prämiert.

Mit der Abschaffung der Bezirksregierungen zum 01.01.2005 und der damit – ausgenommen die Sozialhilfeverwaltung - einhergehenden Abkehr vom dreistufigen Verwaltungsaufbau, vollzog sich die letzte Stufe zur Entwicklung des heutigen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Zusätzlich angereichert um eine Vielzahl sozialer Aufgabenstellungen aus den ehemaligen Regierungsbezirken, die u.a. auch den Bereich der Jugendhilfe umfasste, wurde eine Organisationsstruktur gewählt, die noch heute Bestand hat.

verinfachte Darstellung des Organisationsplans   Bildrechte: LS
vereinfachte Darstellung des Organisationsplans

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) gliedert sich in 8 Fachgruppen, die ein vielfältiges Aufgabenspektrum in den Bereichen Soziales, Jugend und Familie wahrnehmen.

Lesen Sie nachstehend, in welchen Schwerpunkten das Landesamt für die Bürgerinnen und Bürger des Landes, für Soziale Träger und Verbände, Arbeitgeber sowie örtliche Träger der Sozial- und Jugendhilfe tätig ist.


Im Bereich Soziales werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

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Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Für das Feststellungsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) ist die Fachgruppe SR im Landesamt verantwortlich.

Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Ausweis vom LS über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt.

Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Aufgabe der Fachgruppe IN ist es, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Erwerbsleben zu sichern und zu fördern. Die Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert, die von der Fachgruppe IN erhoben wird. Diese Mittel setzt das Integrationsamt vor allem für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ein. Damit fließen sie zu einem großen Teil direkt in die Betriebe, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Heimaufsicht
Die Fachgruppe SH nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe zum Beispiel in der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung sowie in der Hilfe zur Pflege und des überörtlichen Tägers der Eingliederungshilfe wahr. Hier ist sie der zentrale Gewährleistungsträger für die Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe benötigen. Für Menschen, die noch nicht volljährig sind oder eine allgemeinbildende Schule besuchen, ist nicht der überörtliche Träger sondern der örtliche Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover) zuständig.

Ein weiteres Aufgabenfeld der Fachgruppe SH ist die Aufsicht über Heime für volljährige Menschen mit Behinderungen. Die Aufsicht über Einrichtungen für minderjährige Menschen obliegt ebenfalls dem Landesamt, fällt aber in die Zuständigkeit des Landesjugendamtes.

Trägerschaft für die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und Blinde

Dem Landesamt obliegen die Aufgaben des Schulträgers für die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte sowie für Blinde.



Bildrechte: (c) overthehill - adobe.stock.com
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Hilfeplanung für Kinder

Ein weiterer wichtiger Baustein in der Arbeit mit sinnesgeschädigten Kindern und Jugendlichen ist die Arbeit des Teams „Fachberatung Hören, Sprache und Sehen“, welche bei der Fachgruppe SH angesiedelt ist. Dieses bietet in ganz Niedersachsen regelmäßige Untersuchungen sowie Hör- und Sprachheilberatung in den kommunalen Gesundheitsämtern an. Seit 2015 wird ein vergleichbares Angebot für den Schwerpunkt „Sehen“ landesweit ausgebaut.

Soziale Förderung

Die Fachgruppe SL ist u.a. auch für freiwillige Förderungen und Zuwendungen des Landes verantwortlich.

Bearbeitet werden hier z.B.:

  • Die Richtlinie „Familienförderung“, durch die Kommunen mit finanziellen Mitteln beim Aufbau von familienfreundlichen Strukturen unterstützt werden
  • Förderungen im Bereich „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“
  • Richtlinien zur „Kinderwunschbehandlung“
  • Die Richtlinie „Migrationsberatung“, die u.a. auch Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus beinhaltet

Vielfältige Anerkennungsverfahren und Berufserlaubnisse

Von der Fachgruppe SL werden weiter vielfältige Anerkennungsverfahren durchgeführt sowie Berufserlaubnisse erteilt.

Hierzu gehören z.B.:

  • Die Anerkennung von Schwangerschaftskonflikts- sowie Schuldnerberatungsstellen
  • Die Fachaufsicht im Bereich des Landesblindengeldgesetzes
  • Die Fahrgelderstattung an Verkehrsunternehmen für Einnahmeausfälle durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Personen
  • Die Erteilung von Berufserlaubnissen für Gesundheitsfachberufe
  • Die Durchführung von Heilpraktikerprüfungen

Bildrechte: (c) rdnzl - adobe.stock.com
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Unterstützung für Opfer – das Soziale Entschädigungsrecht nach SGB XIV
Für die Ausführung der Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts ist die Fachgruppe SER verantwortlich. Zum Sozialen Entschädigungsrecht gehören die Kriegsopferversorgung, Leistungen für Opfer von Gewalttaten und die damit einhergehende therapeutische Soforthilfe zur Behandlung von Traumata mithilfe von Trauma-Netzwerken.

Leistungen bei Impfschäden
Von der Fachgruppe SER werden außerdem die Impfgeschädigten und die Opfer nach den sogenannten Rehabilitierungsgesetzen entschädigt. Nach dem SGB XIV erhalten Personen, die durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe einen Gesundheitsschaden erlitten haben, eine Entschädigung.

Impfschäden sind dank der erfreulicherweise verbesserten Impfstoffe sehr selten. Besondere Bedeutung hat aktuell der Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Es ist ein deutlicher Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen. Die Bearbeitung dieser Anträge stellt die Fachgruppe vor neue juristische und medizinische Herausforderungen


Im Bereich „Jugend und Familie“ werden u.a folgende Aufgaben wahrgenommen:

Bildrechte: (c) Sandy Schulze - adobe.stock.com
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Früherkennung
Das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern wird im LS durchgeführt. Basierend auf dem Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen (NFrüherkUG) werden die Familien durch das LS rechtzeitig über die anstehenden Früherkennungsuntersuchungen „U5 bis U8“ informiert und zu diesen eingeladen. Durch die damit intendierte Erhöhung der Teilnahme an den Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsrückständen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Kindergesundheit angestrebt.

Stiftungen für Familien

  • „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens (MuK)“: Die Stiftung hilft schwangeren Frauen in Notlagen und informiert zudem über Rechtsansprüche, die sich aus ihrer finanziellen Situation ergeben. Anträge bearbeitet die Fachgruppe JH.
  • Landesstiftung „Familie in Not“: Diese Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien oder Alleinerziehende, die sich in einer akuten unverschuldeten finanziellen Notlage befinden.

Bildrechte: (c) Tanja - adobe.stock.com
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Das Landesjugendamt im LS
Mit fünf Teams bildet die Fachgruppe JH den Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamtes. Das Landesjugendamt wirkt auf die Umsetzung des SGB VIII hin, fördert die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und trägt damit zu einer beteiligungsorientierten und inklusiven kinder-, jugend- und familiengerechten Gesellschaft in Niedersachsen bei. Es nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Niedersachsen wahr. Zu diesen gehören insbesondere die Beratung und Unterstützung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in Niedersachsen.

Mit einem umfassenden Fortbildungsprogramm von jährlich rund 200 Veranstaltungen unterstützt das Landesjugendamt das Fachpersonal der örtlichen und freien Träger der Jugendhilfe. Zahlreiche Förderprogramme zur Unterstützung von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, wie auch die Initiierung und Begleitung von Modellprojekten zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, gehören zum Aufgabenfeld des Fachbereiches.

Darüber hinaus obliegt dem Fachbereich die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, sowie für Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderungen. Die Heimaufsicht in diesem Bereich umfasst allein über 700 Einrichtungen mit mehr als 21.000 Plätzen.

Ein besonderes und für die Jugendhilfe insgesamt typisches Element stellt im Landesjugendamt der Landesjugendhilfeausschuss dar. Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe.


Bildrechte: (c) Robert Kneschke - adobe.stock.com
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Von der eAkte bis zur Personalgewinnung

Eine leistungsfähige Landessozialverwaltung aufzubauen und zu erhalten, dies bei fortlaufenden Veränderungen, ist einer der zentralen Herausforderungen in der Fachgruppe Z, dem klassischen Querschnittsbereich.

Seit Jahren steht das Thema Personalgewinnung und Personalentwicklung im Fokus der Fachgruppe Z..

Das LS hat sich zu einer wahren Einstellungs- und Ausbildungsbehörde entwickelt. Die jährlichen Personalausgaben haben ein Volumen von 48 Millionen Euro. Insgesamt werden in jedem Jahr 12 Auszubildende eingestellt, die bisher nach der Ausbildung immer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden. Außerdem werden jährlich ca. 60 -70 Studentinnen und Studenten der öffentlichen und allgemeinen Verwaltung in Praktika begleitet, wovon jährlich rund 10-15 Personen eingestellt werden konnten.

Weiterhin entsendet das LS darüber hinaus regelmäßig mehrere Beschäftigte jährlich zur Qualifizierung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst an das Studieninstitut des Landes

Auf dem immer stärker umkämpften Markt der Nachwuchsgewinnung punktet das LS mit einer der flexibelsten Arbeitszeitvereinbarungen der Landesverwaltung und mit einem hohen Maß an Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welche ein Jahrzehnt lang durch entsprechende Zertifizierung belegt wurde.

Mit einem LS-eigenen Führungskräftecurriculum durchläuft jede Teamleitung ein Programm zur Steigerung der klassischen Kompetenzbereiche (unter anderem Persönlichkeits-, Sozial-, Methoden- und Führungskompetenz). Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen bedarfsorientiert Nachwuchsförderprogramme unter Beachtung des Gleichgewichts zwischen Frauen und Männern in Führungspositionen durchgeführt.

Neben Organisationsthemen, Haushalt- und Personalbewirtschaftung und einem umfangreichen Programm im Feld des betrieblichen Gesundheitsmanagement verfügt das LS in der Fachgruppe Z über einen leistungsstarken IT-Bereich. Dieser hat derzeit mit über 20 eingesetzten IT-Fachverfahren bereits ein starkes Portfolio, welches im Jahr 2019 mit der Einführung der elektronischen Akte im Fachbereich Schwerbehindertenrecht eine weitere Steigerung erfahren hat. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen wird zurzeit die Einführung der eAkte für die übrigen Fachgruppen des LS vorbereitet.


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