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Frauenhäuser

Zufluchtstätten für misshandelte Frauen und ihre Kinder, kurz Frauenhäuser genannt, sind für Frauen und ihre Kinder, die vom Partner oder nahen Angehörigen misshandelt werden, häufig die einzige Anlaufstelle, um der häuslichen Gewalt zu entfliehen. Auch nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes ist die Institution Frauenhaus noch immer von großer Bedeutung.

Frauenhäuser bieten den Frauen und Kindern Schutz, Beratung und Unterstützung für die weitere Lebensplanung sowie nachgehende Beratung.

Das Land Niedersachsen fördert die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Ihrer Kinder nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind". Diese Richtlinie können Sie rechts unten aufrufen.

Zuwendungsempfänger können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger einer Zufluchtstätte für misshandelte Frauen und ihrer Kinder sein.

Vom Land Niedersachsen werden zurzeit 45 Frauenhäuser gefördert (siehe Erreichbarkeit der Frauenhäuser auf der rechten Seite).

Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, Postfach 22 80, 21312 Lüneburg.

Streichholzhaus mit einer behutsamen Hand drüber Bildrechte: © Gernot Krautberger - Fotolia.com

© foto.fritz - Fotolia.com

Erreichbarkeit von Frauenhäusern

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.

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