
Assistenzleistungsfonds
Neuer Fonds für Menschen mit Behinderung, die Verantwortung im Ehrenamt übernehmen
Die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien (Assistenzleistungsfonds) richtet sich an Menschen, die aus behinderungsbedingten Gründen bei der Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten in leitender Funktion oder in Gremien regelmäßig Unterstützung benötigen. Diese Menschen haben gegenüber Menschen ohne Behinderungen höhere Aufwendungen bei der Ausübung des Ehrenamtes.
Ziel dieses Fonds ist, Menschen mit Behinderungen in der Ausübung eines Ehrenamtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finanzierung der benötigten Assistenzleistungen zu unterstützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehrenamtes und damit eine aktive Mitwirkung in der Zivilgesellschaft ermöglicht werden.
Wo können die Leistungen beantragt werden?
Anträge auf Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds können gestellt werden beim
Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL 1
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 / 304 – 601
Fax: 05121 / 304 – 683
Bei Fragen zu der rechts im Download angebotenen Richtlinie zum Assistenzleistungsfonds nutzen Sie bitte nachstehendes Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Hinweis: Mit der Hinterlegung Ihrer Daten im Kontaktformular willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.

Artikel-Informationen
erstellt am:
05.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
30.06.2021